Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich darf die Damen und Herren, die zustimmen, bitten, ein Zeichen zu geben. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Ich danke.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (195 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Anerbengesetz, das Außerstreitgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das IPR-Gesetz, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990, das Konsumentenschutzgesetz, das Landpachtgesetz, das Mietrechtsgesetz, die Notariatsordnung, das Rechtspflegergesetz, das Tiroler Höfegesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Verfahrenshilfeanträge-Übermittlungsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Vollzugsgebührengesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Erwachsenenschutzvereinsgesetz und das Justizbetreuungsagentur-Gesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz – ErwSchAG-Justiz) (221 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen daher zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ofenauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kollegen hier im Hohen Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Mit diesem Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz wird eine Vielzahl an Gesetzen vor allem von den Begrifflichkeiten her an das neue Erwachsenenschutz-Gesetz angepasst, das seit 1. Juli 2018 gilt. Es ist ein Meilenstein in diesem Bereich, weil es die frühere Sachwalterschaft ersetzt und mehr Autonomie, mehr Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für die Betroffenen bringt.
Aus den Sachwaltern von früher werden jetzt Erwachsenenvertreter. Das ist schon begrifflich ein wesentlicher Unterschied, denn grundsätzlich sollen Betroffene weiterhin ihre Angelegenheiten soweit als möglich selbständig erledigen können. Dafür müssen sie natürlich entsprechend handlungsfähig und auch entscheidungsfähig sein. Manche Menschen sind aber allein nicht entscheidungsfähig, trotzdem sollen auch diese Menschen ihre Angelegenheiten soweit wie möglich selbständig erledigen können. Ich bin wirklich froh – und ich darf mich dafür bedanken und auch dazu gratulieren –, dass dafür im Zuge der Budgetverhandlungen im Frühjahr durch Justizminister Moser und Finanzminister Löger auch die Finanzierung sichergestellt wurde. Vielen Dank, ich gratuliere dazu. (Beifall bei der ÖVP.)
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