Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 200

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Videoplattform abrufen kann. Das heißt, sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir freuen uns, wenn Sie live bei unseren Sitzungen dabei sind, Sie können aber in Zukunft auch weit über sieben Tage hinaus, sozusagen eine digitale Ewigkeit, unsere Plenardebatten anhören. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Kern.)

Dafür bedanke ich mich sehr, nicht nur für die Einstimmigkeit, sondern vor allem bei unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern für das Interesse an unseren Debatten, denn von ihrer Meinungsbildung lebt die Vielfalt in unserer Demokratie.

Der zweite Kernpunkt dieser Novelle ist die Umsetzung des Vertrags von Marrakesch, der einen erleichterten Zugang zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen schafft. Wir erleichtern für diese Menschen, die es im Leben wahrlich schon schwer genug haben, den barrierefreien Zugang zu Büchern, Zeitungen und anderem gedruckten Material in einem barrierefreien Format, zum Beispiel in Brailleschrift oder als Hörbücher.

Das Besondere daran ist: Wenn sich ein seh- oder lesebehinderter Mensch privat eine Kopie macht, dann ist das kostenlos; wenn sogenannte befugte Stellen, also NGOs, Behindertenvereine oder Bibliotheken, diese Werke herstellen, dann können die Verwertungsgesellschaften von diesen eventuell einen Beitrag verlangen, aber darüber hinaus nicht. Wir stellen daher einerseits sicher, dass diese Kopien ohne Zustimmung des Urhebers gemacht werden können, und andererseits, in einem weiteren Para­grafen, dass der Austausch dieser gezogenen Kopien auch grenzüberschreitend durch­geführt werden kann. Ich finde das sehr vernünftig, ich finde das sehr gelungen.

Alle Parteien unseres Hauses haben dieser Vorlage zugestimmt. Im Sinne dessen, was ich am Anfang gesagt habe, ist es ein gutes Gesetz für die Menschen in unserem Land. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.04


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Troch. – Bitte.


19.04.33

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Novelle des Urheberrechtsgesetzes bringt vor allem für Menschen, die blind sind, für Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen wesentliche Verbesserun­gen. Wie bekannt ist, vollziehen wir hier eine Richtlinie der Europäischen Union. Euro­paweit wird es eine einheitliche Regelung zur Werknutzung für Menschen mit Seh­behinderungen geben.

Mit dem Vertrag von Marrakesch bekennen sich alle Länder der Europäischen Union zur Barrierefreiheit für blinde Menschen, für Menschen mit Einschränkungen beim Lesen und beim Sehen. Österreich hat diesen Vertrag im Wesentlichen schon vollzo­gen, es geht nun um die exakte Übertragung der EU-Richtlinie in österreichisches Recht.

Was die Medien betrifft, so geht es dabei um Bücher, um Magazine, um Zeitschriften, um Zeitungen, sogar um Notenblätter – das ist beispielsweise für das Musikland Öster­reich, denke ich, spannend und richtig – und natürlich auch um Hörbücher. Es geht dabei um die Übertragung dieser Medien in ein barrierefreies Format, und es geht vor allem auch – was für Menschen mit Einschränkungen wichtig ist – um die gemein­nützige, nicht gewinnorientierte Verbreitung zugunsten von blinden Menschen.

Blinde Menschen haben auch Menschenrechte; ich denke, dass es gerade in Zeiten wie diesen tatsächlich wieder aktuell ist, das zu sagen. Menschen mit Behinderung ver-


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