Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 199

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Menschen, die sich in dem Zusammenhang im Rechtsleben nicht mehr leichttun, etwas Zeit für ihre Entscheidungen zu geben, sie dabei zu unterstützen, die Dinge zu ver­stehen, und ihnen so dazu zu verhelfen, dass sie doch noch eigene Entscheidungen treffen können.

Zum Schluss kann man nur darauf hinweisen: Stellen wir uns selbst vor, was wir uns wünschen würden, wenn wir in diese Situation kommen würden, und behandeln wir dementsprechend auch unser Gegenüber!

Die Debatte heute hat gezeigt, dass wir alle in diese Richtung gehen wollen. – Herz­lichen Dank dafür. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Abg. Griss.)

19.00

19.00.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 195 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. Bewegung tut gut. – Danke, das ist einstimmig.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung einverstanden sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.00.4514. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (185 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2018 – UrhG-Nov 2018) (222 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steinacker. – Bitte.


19.01.08

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Vor allem geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Wir arbeiten hier im Hohen Haus als Ihre Repräsentanten, um in unserer Verantwortung gute Gesetze für Sie zu machen. Natürlich findet ein Großteil unserer Arbeit in den Ausschüssen statt. Da werden Sie über die Berichterstattung informiert, und an öffentlichen Sitzungsteilen können Sie auch persönlich teilnehmen.

Es ist uns aber wichtig, dass wir hier bei den Diskussionen im Plenum Inhalte, Sicht­weisen, unsere Meinung und die Gründe, warum wir diese Gesetze so für Sie gestaltet haben, darlegen können – bei all den verschiedenen Zielrichtungen, bei all den ver­schiedenen Beweggründen, die dahinterstehen. Es ist uns also wichtig, dass wir Sie informiert halten, und nach der einstimmigen Beschlussfassung im Justizausschuss, mit der wir eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes vornehmen, ist es nunmehr möglich, Ihnen zukünftig die Plenarsitzungen über Video-on-Demand langfristig zur Verfü­gung zu stellen.

Warum war das notwendig? – Die Zulässigkeit der Nutzung war aus urheberrechtlichen Gründen nur für die Berichterstattung und nicht zu Informationszwecken möglich, was aber die Voraussetzung dafür ist, dass man die Debattenbeiträge langfristig über die


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