Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 205

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Ähnliche Regelungen bestehen bereits seit 2013 in Deutschland und seit 2015 in Spanien. Doch in beiden Ländern sind nicht die erhofften Ergebnisse eingetreten. Im Gegenteil: Marktführer Google zahlt nicht mehr Geld an die Verlage, denn in Deutschland räumten viele große Verlagshäuser Google eine Ausnahme ein und stellen ihre Inhalte kostenlos zur Verfügung, da sie sonst aus Google News entfernt worden wären. In Spanien stellte Google seinen Newsdienst hingegen gleich komplett ein. Dies hatte in beiden Ländern die Schwächung von kleineren und unabhängigen Medien zur Folge und führte zu einer Einschränkung der Medienvielfalt. Die Einführung des Leistungsschutzrechts ist daher aus grundrechtlicher und demokratiepolitischer Sicht abzulehnen, da sie einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Pres­sefreiheit im digitalen Raum bedeuten würde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der anstehenden inter­institu­tionellen Verhandlungen über die Europäische Urheberrechtsreform klar für die Mei­nungs-, Informations- und Pressefreiheit auszusprechen, sowie sich gegen die Einführung des unverhältnismäßigen Zensur-Instruments der Upload-Filter und gegen die Einführung des Leistungsschutzrechts einzusetzen; zudem sowohl auf innerstaatlicher als auch auf europäischer Ebene alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit im Internet zu schützen.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.


19.15.23

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass diese Novelle des Urheberrechtsgesetzes eine gute Sache ist, ist schon von allen Vorrednern und Vorrednerinnen gesagt worden. Das Zugänglichmachen von Werken, die freie Werknutzung zugunsten von Menschen mit Behinderungen, speziell von solchen, die eine Sehbehinderung haben, ist gut und wichtig und ist auch im Sinne eines gleichen Zugangs zu Information für alle Menschen sehr zu begrüßen.

Ich möchte darauf eingehen, dass es hinsichtlich der Frage von Inklusion von Men­schen mit Behinderung aber auch noch eine zweite Seite der Medaille gibt, die man auch nicht außer Acht lassen soll, nämlich die Frage, wie denn Menschen mit Behin­derung in den Medien, die sie jetzt auch leichter konsumieren können, selbst aktiv vor­kommen. Da zeigt sich, dass wir noch sehr, sehr viel zu tun haben, damit Menschen mit Sinnesbehinderungen beispielsweise als AutorInnen, als DarstellerInnen, als Hel­dInnen, als WerbedarstellerInnen, einfach als jemand in einer aktiven Rolle ganz nor­mal vorkommen, so wie auch Menschen ohne Behinderung ganz normal in diesen Rollen vorkommen. Das wäre ein wichtiger Schritt, den wir noch zu gehen haben.

Lesen ist eine der ältesten Kulturtechniken auf dieser Welt. Es ermöglicht Bildung, Unterhaltung und Information, aber auch Teilhabe und Reflexion des eigenen Tuns und Denkens. Es ist schön, dass wir schon so viele technische Möglichkeiten haben, dass mehr oder weniger alle Medien schon barrierefrei sind, sofern die Menschen – was


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