Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 93

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend Straf­rechtsänderungsgesetz 2018 samt Titel und Eingang in 252 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen. (Bei­fall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Justiz­ausschusses, seinen Bericht 262 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

13.21.283. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (253 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das GmbH-Gesetz und die Notariatsordnung geändert werden (Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz – ENG) (263 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Noll. – Bitte.


13.22.02

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Bundes­minister! Es gibt ja nicht nur Dinge, wo man dagegen ist, weil es schlecht wäre oder gar nicht tolerierbar ist, sondern es gibt auch Dinge, wo man meint: Das ist jetzt wirk­lich zu wenig. Wenn der Herr Bundesminister uns hier gesagt hat, es geht um Moderni­sierung, es geht um die Abschaffung des Alten, dessen, was überflüssig ist, es geht darum, mehr Leistungsbereitschaft, mehr Wettbewerbsfähigkeit zu erzeugen: Da ge­hen wir mit dem Bundesminister konform.

Umso weniger sehen wir ein, warum jetzt beim Elektronischen Notariatsform-Grün­dungsgesetz genau das nicht gemacht wird. Es hätte hier nämlich leicht die Möglich­keit gegeben, das Monopol der Notare, das es bei uns auf diesem Gebiet gibt, endlich abzuschaffen, wie es auch in anderen Ländern längst abgeschafft ist, und dem öster­reichischen Publikum, den Wirtschaftstreibenden und allen Interessierten hier die Mög­lichkeit zu geben, all das, was jetzt gut, richtig und modern eingeführt wird, auch über die österreichische Rechtsanwaltschaft realisieren zu lassen.

Ich muss gestehen, mir fehlt es hier ein bisschen an Fantasie, um zu verstehen, wie die KollegInnen Fürlinger, Ragger, Fürst, Tschank dazu kommen, dass sie als Anwäl­tinnen und Anwälte dem zustimmen, denn das ist wirklich ein Anachronismus. Es ist die berechtigte Forderung der österreichischen Rechtsanwaltschaft schon seit vielen, vielen Jahren, hier die Dinge, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Österreich


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