Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend Strafrechtsänderungsgesetz 2018 samt Titel und Eingang in 252 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 262 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (253 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz und die Notariatsordnung geändert werden (Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz – ENG) (263 d.B.)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Noll. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Es gibt ja nicht nur Dinge, wo man dagegen ist, weil es schlecht wäre oder gar nicht tolerierbar ist, sondern es gibt auch Dinge, wo man meint: Das ist jetzt wirklich zu wenig. Wenn der Herr Bundesminister uns hier gesagt hat, es geht um Modernisierung, es geht um die Abschaffung des Alten, dessen, was überflüssig ist, es geht darum, mehr Leistungsbereitschaft, mehr Wettbewerbsfähigkeit zu erzeugen: Da gehen wir mit dem Bundesminister konform.
Umso weniger sehen wir ein, warum jetzt beim Elektronischen Notariatsform-Gründungsgesetz genau das nicht gemacht wird. Es hätte hier nämlich leicht die Möglichkeit gegeben, das Monopol der Notare, das es bei uns auf diesem Gebiet gibt, endlich abzuschaffen, wie es auch in anderen Ländern längst abgeschafft ist, und dem österreichischen Publikum, den Wirtschaftstreibenden und allen Interessierten hier die Möglichkeit zu geben, all das, was jetzt gut, richtig und modern eingeführt wird, auch über die österreichische Rechtsanwaltschaft realisieren zu lassen.
Ich muss gestehen, mir fehlt es hier ein bisschen an Fantasie, um zu verstehen, wie die KollegInnen Fürlinger, Ragger, Fürst, Tschank dazu kommen, dass sie als Anwältinnen und Anwälte dem zustimmen, denn das ist wirklich ein Anachronismus. Es ist die berechtigte Forderung der österreichischen Rechtsanwaltschaft schon seit vielen, vielen Jahren, hier die Dinge, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Österreich
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