Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 148

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Inneres wird gemäß Art 74 Abs 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

(Beifall bei NEOS und SPÖ.)

16.14

Misstrauensantrag

gem. § 55 GOG-NR

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kol­legen

betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Frontalangriff des Innenministeriums auf die Pressefreiheit“

Begründung

Am 24. September 2018 wurde bekannt, dass der Ressortsprecher des Bundesminis­teriums für Inneres ein E-Mail mit Handlungsempfehlungen an alle Landespolizeidirek­tionen geschickt hat. In dem Schreiben weist der Sprecher des Innenministeriums da­rauf hin, dass „gewisse Medien“, wie zum Beispiel die Wochenzeitung „Falter“ und die Tageszeitungen „Der Standard“ und „Kurier“, eine „sehr einseitige und negative Be­richterstattung über das BMI bzw. die Polizei" betreiben. Diese „kritischen Medien“ würden Fakten und Erklärungen einfach ignorieren. Weiter heißt es in dem E-Mail, dass „die Kommunikation mit diesen Medien auf das nötigste (rechtlich vorgesehene) Maß“ beschränkt werden soll. Es sollen ihnen keine „Zuckerl, wie beispielsweise Exklu­sivbegleitungen“ ermöglicht werden, es sei denn es ist eine „neutrale oder gar positive Berichterstattung“ zu erwarten.

Diese Handlungsempfehlungen im Schreiben des Innenministeriums sind ein fron-taler Angriff auf die Pressefreiheit. Wenn kritischen Medien Informationen vorenthalten wer­den und Hintergrundinformationen oder Exklusivberichterstattungen nur unkritischen oder wohlgesonnenen Medien zukommen sollen, dann ist das eine Verletzung der ver­fassungsrechtlich garantierten Medienfreiheit. Wenn manche Medien beim Zugang zu Informationen bevorzugt, andere hingegen bewusst benachteiligt werden, verstößt das zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Die Medien- und Pressefreiheit und das darin enthalten Recht der Medien und der Be­völkerung auf Zugang zu Informationen ist ein Grundpfeiler unserer liberalen Demo­kratie. Um die Medienvielfalt und das Recht der Bürger_innen auf ein pluralistisches In­formationsangebot zu gewährleisten, ist es essentiell, dass jede_r Jour-nalist_in die gleichen Möglichkeiten hat, auf Informationen von staatlichen Organen zugreifen zu können, und die öffentlichen Stellen ihrer Pflicht, die Medien oh-ne unsachliche Diffe­renzierung umfassend zu informieren, nachkommen.

Darüber hinaus wurde im Schreiben aus dem Innenministerium auch angeregt, in poli­zeilichen Aussendungen künftig generell die Staatsbürgerschaft und den Aufenthalts­status von Tatverdächtigen zu nennen und Sexualdelikte proaktiv zu kommunizieren, sofern es sich um keine familieninterne Tat handelt. Bislang wurde aus Opferschutz-


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