Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 149

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gründen über Sexualdelikte nur zurückhaltend informiert, um eine Traumatisierung des Opfers durch eine breitflächige Berichterstattung zu verhindern. Eine Nennung der Her­kunft des Täters sollte bisher laut einem Erlass des Justizministeriums nur dann erfol­gen, „wenn dies für das Verständnis des berichteten Vorgangs unbedingt notwendig ist“. Wieso von diesen Prinzipien abgegangen werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Ein Innenminister, der den Fokus der Berichterstattung bewusst steuern will, um Res­sentiments zu schüren und die Gesellschaft mit seiner Propaganda zu spalten, ist ein untragbares Sicherheitsrisiko für Österreich.

Ein derartiges Schreiben hätte nie vom Ressortsprecher des Innenministeriums ausge­sendet werden dürfen. Ein Minister, der unter seiner Führung einen derartigen Angriff auf die Pressefreiheit zulässt, ist nicht mehr tragbar. Nach dem Bekanntwerden des Schreibens in der Öffentlichkeit versuchte das BMI in einer Aus-sendung zwar zu be­schwichtigen, das Schreiben habe keinen verbindlichen Charakter, betonte jedoch er­neut die Voreingenommenheit gewisser Medien. Erst etwa 24 Stunden später dis­tanzierte sich Herbert Kickl selbst in einer Aussendung halbherzig von manchen im Schreiben seines Ressortsprechers gewählten Formulierungen. Der Innenminister ver­absäumte es jedoch sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch gegenüber den Ad­ressat_innen des Schreibens und allen anderen an seine Weisungen gebundenen Dienststellen, die problematischen Punkte des Schreibens unverzüglich richtigzustel­len. Der Schaden für die Pressefreiheit ist damit bereits angerichtet. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass Innenminister Herbert Kickl eine Gefahr für die liberale Demokratie in Österreich ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Inneres wird gemäß Art 74 Abs 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht ‑ ‑ (Abg. Neubauer: Normal gehört hier ein Ordnungsruf! – Ruf bei der FPÖ: Eine Frechheit ist das! – Der Präsident gibt das Glockenzeichen.) – Der Antrag ist ausrei­chend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.


16.15.17

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Pressefreiheit ist einer der Grundpfeiler unserer liberalen Demokratie. Und dabei bleibt es auch, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Sie ist Bestandteil der Menschenrechtskonvention. Und diese ist Bestandteil unserer Bundesverfassung. Und auch dabei bleibt es, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Zum Dritten: Der Herr Bundeskanzler, geschätzte Kollegin Krisper, hat gestern nicht nur einen Satz gesagt, sondern er hat gesagt – und ich zitiere –: „Für einen freien und unabhängigen Journalismus im Land tragen besonders Parteien und Regierungsinsti-


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