Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 153

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gen und ein Medienverständnis haben, das dem entspricht, was in diesen sogenannten Handlungsanweisungen artikuliert wird, von denen Sie behaupten, sie wären keine Weisungen. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie der Abg. Zadić.)

16.28


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gude­nus. – Bitte.


16.28.13

Abgeordneter Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Verehrte Staatssekretäre! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist schwer, auf die vorhergegangenen Ausführungen einzugehen (Ruf bei den NEOS: Das glaube ich!), die hier von einer hilflosen Opposition aneinandergereiht wurden. Herr Scherak sitzt hier in den Reihen und lacht – er kann jetzt anscheinend wieder lachen. Sie haben nämlich heute anscheinend einen schlechten Tag gehabt, Herr Scherak, ei­nen sehr schlechten Tag. Sie sind ja bekannt als Grundrechtsexperte, stellen sich im­mer so als Rechtsexperte dar – das sind Sie auch, denn Sie haben das studiert –, aber Ihre Aussagen haben überhaupt nichts damit zu tun (Ruf bei der SPÖ: Für was sind Sie Experte?), und irgendwie lassen sie tief blicken und zeigen, dass Sie anscheinend von der Materie nicht so viel Ahnung haben, wie Sie immer vorgeben.

Sie sagen, die Pressefreiheit wird eingeschränkt. – Die Pressefreiheit einzuschränken heißt, Zensur auszuüben, Herr Scherak! Wenn jemand die Pressefreiheit einschränken will, dann wird von staatlicher Seite Zensur ausgeübt. Es liegt aber in der freien Ent­scheidung einer jeden Institution, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für sich zu bestimmen, was man von sich gibt oder auch nicht. Ganz einfach!

Ein einfaches Beispiel auch seitens der Abgeordneten: Wenn uns „Der Standard“ wo­chenlang nachläuft mit der Aufforderung, bekannt zu geben, wer von uns Waffen be­sitzt und wer nicht, dann müssen wir das nicht bekannt geben. Das müssen wir nicht! Das ist aber auch keine Einschränkung der Pressefreiheit! Es liegt in unserem Ermes­sen, bekannt zu geben, ob wir sagen wollen, ob wir welche haben oder nicht. Es liegt in der Freiheit des Einzelnen, das bekannt zu geben. (Abg. Rosenkranz: Auch Abge­ordnete haben Freiheiten!) Das ist aber keine Einschränkung der Pressefreiheit, Herr Scherak! Ich darf Sie daher bitten, vielleicht ein bisschen mehr über diese Materie nach­zulesen, um zu wissen, was das wirklich bedeutet. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Das müssten Sie als Experte eigentlich wissen. Aber das kann man alles nachholen, Herr Scherak! Sie haben Zeit genug, keine Frage. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Zweiter Punkt: Die Medien dürfen berichten – das ist Pressefreiheit –, aber wir dürfen auch die Berichte der Medien kritisieren! Das ist wirklich möglich! Die Medien sind nicht sakrosankt – nein, sind sie nicht. (Abg. Rosenkranz: Beim Herrn Scherak schon!) Auch das sind Einrichtungen, die kritikfähig sein müssen und sich auch der Kritik stellen müssen! Auch das gehört zu einem demokratischen Diskurs, meine sehr geehrten Da­men und Herren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Und ja, natürlich – wir wiederholen es heute zum x-ten Mal –, die Pressefreiheit ist un­antastbar und muss unantastbar sein. Sie ist Bestandteil unserer Verfassung, der Men­schenrechte, und das ist gut so – aber all das, was Sie hier vorwerfen, ist kein Eingriff in die Pressefreiheit! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und noch etwas, meine sehr geehrten Damen und Herren: Da können Sie noch so vie­le Misstrauensanträge gegen den Herrn Innenminister stellen – das ist ja schon ein al­tes Ritual der Opposition, zumindest in den letzten Monaten, eben weil er der erfolg­reichste Innenminister Österreichs ist (Beifall bei der FPÖ – Heiterkeit der Abgeordne-


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