Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 162

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Ich darf ganz grundsätzlich weiter ausführen: Unsere Verfassung kennt drei Staatsge­walten: die Exekutive, also die Ministerien und die Verwaltungsorgane unserer Repu­blik, die Legislative, das sind wir hier als Gesetzgeber im Parlament und in den Land­tagen, und die Judikative, die Organe der Rechtsprechung, also die Gerichte.

Lassen Sie mich nunmehr die besondere Rolle der Medien beleuchten: Medien werden oftmals als die vierte Gewalt im Staat bezeichnet, und sie erfüllen meiner Meinung nach eine unverzichtbare Aufgabe in der Demokratie. Sie sind es, die informieren, die der öffentlichen Meinung Raum geben, und sie sind ein Public Watchdog, der das staatliche Handeln kontrolliert. Sie können so politisches Geschehen in unserem Land sehr maßgeblich beeinflussen, daher kommt ihnen ganz besondere Verantwortung in der objektiven Berichterstattung und in der Information zu.

Die Journalistinnen und Journalisten sind gefordert, dieser Verantwortung auch nach­zukommen. Wir leben von dem Pluralismus in der Demokratie, dem Pluralismus in der Berichterstattung und dem Zugang der Medien zu Informationen, und daher ist ganz klar, dass das Vorziehen einzelner Medien und die Zensur beziehungsweise Ein­schränkung anderer vor allem durch staatliche Institutionen abzulehnen ist. Vor allem staatliche Institutionen und auch Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, müssen grundsätzlich Kritik aushalten.

Ich denke, da sind wir uns alle einig: Das E-Mail des Ministeriums hätte nicht ge­schrieben werden dürfen. Der Herr Bundesminister hat aber bereits gestern klarge­macht, dass er dieses E-Mail nicht kennt, dass er gegen eine Einschränkung der Pres­sefreiheit ist und dass die Richtlinien diesbezüglich auch umgehend überarbeitet wer­den. Da nehmen wir ihn beim Wort, er ist uns ja auch entsprechend verantwortlich.

Ich möchte aber zu einem weiteren Punkt kommen: Polizeiliche Informationen können sehr heikel sein. Genauso wie das Innenministerium bei der Herausgabe von Informa­tionen eine besondere Verantwortung trägt, so tragen die Medien die Verantwortung, die Bevölkerung nicht durch einseitige Berichterstattung oder verzerrte Darstellung zu verunsichern oder Ängste zu schüren. Der Satz, es gilt die Unschuldsvermutung, darf keinesfalls eine bloß dazugestellte leere Worthülse sein.

Wir leben in einem sicheren Rechtsstaat, unsere Polizei und unsere Justiz leisten her­vorragende Arbeit; aber auch dann, wenn jemand eine Straftat verübt hat und die Vo­raussetzungen für eine Verurteilung vorliegen, spielen weder Herkunft noch Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung, politische oder sonstige Weltanschau­ung eine Rolle. Es darf keine Unterteilung in gute und schlechte Straftäter geben.

Eines steht für mich unbestritten fest: Dieses eine E-Mail, das geschrieben wurde – der Autor hat ja mittlerweile seinen Fehler eingesehen –, kann definitiv die Grundfesten un­serer Demokratie nicht erschüttern. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Wenn Frau Abgeordnete Belakowitsch vorhin mehrfach Herrn Kollegen Pilz berichtigen musste – völlig richtig, was Sie gesagt haben! –, dann darf ich in einem Appell an alle dazu nur sagen: Wir haben das Glück, in einer gesunden pluralistischen Demokratie zu leben, in der die Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist. Daher ersuche ich Sie alle – hier im Hohen Haus, aber auch und vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger –: Wir ha­ben die Möglichkeit, vielfältige Informationen zu beziehen, uns eine auf Fakten basierte Meinung zu bilden und nicht unhinterfragt alles für bare Münze zu nehmen, auch nicht Aussagen von Abgeordneten, die unter dem Schutz der Immunität sagen, was sie wol­len. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.02


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. An­drea Kuntzl. – Bitte.

 


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