Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 173

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Worte gefunden. Also ich ersuche Sie, das dementsprechend zu ahnden. – Danke. (Ruf bei der ÖVP: Das ist ein Maulkorb für die Abgeordneten!)

17.37


Präsidentin Doris Bures: Gibt es zur Geschäftsordnung noch eine Wortmeldung? – Das ist nicht der Fall.

Herr Klubobmann, Sie haben erstens einmal recht, dass wir in der Präsidialkonferenz darüber eine Debatte geführt haben, dass Vorwürfe strafrechtlich relevanter Vorkomm­nisse nicht der Würde des Hauses entsprechen. Ich werde mir das Protokoll kommen lassen, um mir genau anzusehen, ob es ein konkreter Vorwurf an einen Abgeordneten dieses Hauses war, der nicht zutrifft, und werde dann die Entscheidung treffen.

*****

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Angela Lueger. – Bitte. (Abg. Hö­bart: Was wollen Sie jetzt eigentlich noch sagen? Ein bissel was über den Silberstein?)


17.38.13

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder auf der Re­gierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst, mir wird schon etwas ein­fallen. (Abg. Höbart: ORF-Zensur!)

Erster Punkt, Herr Nehammer: Zu dem, was Sie vorhin gebracht haben, möchte ich Sie fragen: Gibt es eine Sippenhaftung? Wie lässt sich das dann damit vereinbaren, dass im Stiftungsrat des ORF Herr Steger sitzt und die Tochter im Nationalrat? Wie lässt sich das vereinbaren? (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Steger. Genau, das war aber seine Idee. Das war seine Idee. Ich wollte Sie nur daran erinnern, dass es seine Idee war. (Zwischenruf der Abg. Steger.)

So, jetzt möchte ich aber zum eigentlichen Thema zurückkommen, es geht um dieses Mail des Ressortsprechers, das er an alle Landespolizeidirektionen ausgeschickt hat. Das ist keine Weisung, wie wir auch in der Beantwortung gehört haben, aber nichts­destotrotz bringt es ein paar sehr interessante Dinge mit sich.

Noch einmal zurückkommend auf diese Zusammenarbeit mit ATV: die Serie mit dem Arbeitstitel „Live PD“, die ja mit Jänner nächsten Jahres gestartet werden soll. Hier steht: „Zusätzlich zu den polizeilichen Einsätzen kommt ein Studiogast des BMI oder der Polizei vor. Jede Folge wird abgenommen und geht erst nach positiver Abnahme auf Sendung.“

Das ist Ihre Vorstellung von Wahrnehmung, und dagegen wehrt sich ATV ganz massiv. ATV schreibt in seiner Stellungnahme, dass die redaktionelle Hoheit ausschließlich bei ATV liegt: „Auch bei dieser geplanten Sendung wird sich daran nichts ändern, auch wenn es womöglich MitarbeiterInnen des Innenministeriums vielleicht gerne anders ge­staltet hätten. Im Falle eines versuchten redaktionellen Eingriffs, würde ATV die Pro­duktion einstellen.“

Das ist also eine ganz klare Abgrenzung. (Abg. Rosenkranz: Das heißt Pressefrei­heit!)

Wenn ich jetzt weiterschaue – da kommen wir noch einmal zur Staatsbürgerschaft und zum Aufenthaltsstatus –, schreiben Sie: „Zudem gegebenenfalls bei einer/einem Frem­den deren/dessen Aufenthaltsstatus, bzw. ob es sich um eine Asylwerberin bzw. einen Asylwerber handelt. Dieses Vorgehen wird in der Regel aus einer datenschutzrechtli­chen Betrachtung heraus möglich sein.“

Ich finde das sehr spannend. Heute in der Früh im Ö1-„Morgenjournal“ hat sich der Kriminalsoziologe Reinhard Kreissl zu Wort gemeldet, der gemeint hat, es gehe um die


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