Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Sieber, Mühlberghuber, Sandler, Bernhard, Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einbeziehung von Behindertenorganisationen in die Erarbeitung des Einführungserlasses und Evaluierung der Neuregelung“.
Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist einstimmig angenommen. (E 30)
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (255 d.B.): Protokoll über eine Änderung des Artikels 50 lit. a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016, und Protokoll über eine Änderung des Artikels 56 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016 (313 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (276 d.B.): Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme (314 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße zu diesen Tagesordnungspunkten den zuständigen Herrn Bundesminister Ing. Hofer.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Walter Rauch. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Österreich ist seit 1948 Mitglied der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation; gegründet wurde diese 1944. Jetzt gilt es, einige Anpassungen und Änderungen vorzunehmen, die wir mit der vorliegenden Regierungsvorlage heute hier beschließen werden.
Ein Punkt dabei ist die Aufstockung des Rates von 36 auf 40 Mitglieder und die Aufstockung der Luftfahrtkommission von 19 auf 21 Mitglieder. Grund dieser Maßnahme sind gestiegene Mitgliederzahlen sowie die Ausweitung und Zunahme des Luftverkehrs; die stärkere Vertretung der Mitgliedsländer stellt eine Ausgewogenheit aller Mitgliedstaaten sicher.
Die Zunahme des Luftverkehrs ist ein wesentlicher Punkt, der mich auf ein bestimmtes Thema bringt, nämlich die dritte Piste. – Das ist ein wesentlicher, entscheidender Faktor für den Wirtschaftsstandort Österreich, auch ein wesentlicher Faktor für den Standort Schwechat. Als Standort muss man natürlich auch dementsprechend konkurrenzfähig sein, und diese Konkurrenzfähigkeit spiegelt sich auch in Zahlen wider: 2017 hat es am Standort Schwechat insgesamt 225 000 Flugbewegungen gegeben, insgesamt wurden 21 Millionen Passagiere verzeichnet.
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