Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 36

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11. Jänner; damals war noch Angelino Alfano Außenminister. Jetzt ist ihm Enzo Moavero Milanesi nachgefolgt; auch ihn habe ich für Gespräche nach Österreich eingeladen. Ich habe Rom seither mehrmals besucht, auch im Zusammenhang mit anderen Konferenzen, und wir haben in ein paar Wochen den OSZE-Gipfel in Mailand.

Das heißt, die Zusammenarbeit mit Italien, ob innerhalb der EU, ob bilateral oder ob in anderen multilateralen Gremien wie der OSZE – da sind die Italiener unsere Nach­folger hinsichtlich des Vorsitzes –, ist eine, die völlig in Ordnung ist. Der italienische Botschafter findet bei uns immer offene Türen, und das geht vom Kabinettschef bis zum Generalsekretär. Hier wird auf vielen Ebenen miteinander gearbeitet, und ich kann dem Ganzen im Gegensatz zu Ihnen kein angekratztes Verhältnis entnehmen. – Vielen Dank.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Neubauer stellt die nächste Zusatzfrage.


Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Bundes­minister! Die Europäische Union besteht derzeit noch aus 28 Mitgliedstaaten. In 26 von 28 Mitgliedstaaten wird das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft jetzt schon praktiziert, auch in Italien. Meine Frage dazu:

Sind Ihnen aufgrund dieses gelebten Prinzips einer doppelten Staatsbürgerschaft Be­las­tungen in den bilateralen Beziehungen der dies praktizierenden Länder bekannt?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Vielen Dank für die Frage. – Es ist richtig, dass nur noch zwei Mitgliedstaaten den Vertrags­staaten des sogenannten Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehr­facher Staatsangehörigkeit des Europarates angehören, darunter eben Österreich. Die Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten war gar nicht Teil dieses Europaratsüberein­kom­mens.

In der Regel sind mit der Zulassung der Doppelstaatsbürgerschaft bislang keine beson­deren bilateralen Probleme verbunden. Wir haben aber ein Beispiel, das ich Ihnen nennen kann, das die Ausnahme von der Regel ist: Einbürgerungen von ukrainischen Staatsangehörigen durch Ungarn haben in der Ukraine für Verärgerung gesorgt.

Also das ist das Thema und, wie gesagt, wir müssten zuallererst überhaupt aus dieser Konvention aussteigen. Wir sind Vertragspartei dieser Konvention.

In der Frage der Doppelstaatsbürgerschaft, die ich für Italien gerade angesprochen habe, was Südamerika anbelangt, gab es aus historischen Gründen immer eine sehr großzügige Handhabung.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 13. Anfrage stellt Frau Abgeordnete Steger. – Bitte.


Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Minister! Seit fast vier Monaten hat Österreich jetzt den Vorsitz im Rat der Europäischen Union und hat auch im Vorfeld ein ausgezeichnetes Sechsmonatsprogramm präsentiert, unter dem Haupt­motto: ein Europa, das schützt! Das ist ein Motto, das nicht nur eine klare und wichtige Botschaft sendet, sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas, sondern auch ein Motto, unter das viele Themenbereiche fallen.

Sie haben bereits einige Ihrer Schwerpunkte genannt, aber vielleicht können Sie diese noch einmal konkretisieren. Mich würde nämlich genau interessieren, was in Ihrem Be-


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