Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 53

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Jetzt ist es so, dass die Europäische Kommission erfreulicherweise die Bemühungen, in Bosnien-Herzegowina und in Südosteuropa aktiver zu werden, intensiviert hat; im Februar wurde eine Strategie vorgelegt. Ganz besonders wichtig ist, dass im Rahmen der Präsidentschaft Österreichs darauf ein wichtiger Fokus gelegt wird. Zahlreiche Konferenzen mit den Westbalkanländern, mit Südosteuropa unterstreichen das.

Vor Kurzem hat hier im Hohen Haus EU-Kommissionspräsident Juncker auch zum Thema Südosteuropa referiert, und er hat die Erwartungen gedämpft, da es nicht so rasch einen EU-Beitritt dieser Staaten geben wird und es ein sehr langer, mühsamer Weg ist. Er hat aber richtigerweise gesagt, dass diese Länder eine klare Beitritts­per­spektive brauchen und dass er sich vielleicht sogar einen Vor-Beitrittsstatus vorstellen kann. Ich unterstütze das, denn das ist sinnvoll, da das eine problematische Region ist.

Neben der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ist es auch wichtig, dass es einen kulturellen Austausch gibt. In Österreich leben in etwa 95 000 bosnische Staatsbürger und in etwa 160 000 Menschen, die aus dieser Region stammen. Österreich ist der größte Investor in Bosnien-Herzegowina, wir bieten also eine klare Wirtschafts­perspek­tive. Worum es aber beim jetzigen Tagesordnungspunkt auch geht, ist, dass in den Bereichen Kunst und Kultur, Bildung und Sport die Kooperation intensiviert wird. Im Jahr 2016 hat es das Kulturjahr Österreich – Bosnien-Herzegowina gegeben, in dem in zahlreichen Veranstaltungen der kulturelle Austausch, der Dialog gepflegt wurde. Das ist sehr zentral, das bringt die Menschen zueinander. Man hat Verständnis und kann auch auf dieser Ebene Dinge weiterentwickeln.

Das Abkommen, das da unterfertigt wurde, ist ein Nachfolgeabkommen, da noch eines zwischen uns und Jugoslawien, das ja nicht mehr existiert, bestand. Daher ist es wichtig, dass wir diese Kooperation unterstützen und auch im Bereich der Kunst, der Kultur und des Sports die Kontakte verstärken und in Richtung eines geeinten, friedlichen Europas gehen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Abg. Zadić.)

11.25


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter David Lasar. – Bitte.


11.25.56

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Vielleicht noch einige Worte und Details zum Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz betreffend grenzüber­schreiten­de Sicherung des Luftraums: Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizer Eidgenossenschaft regelt die Zusammenarbeit im Bereich der grenz­überschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft. Was bedeutet das im Detail und warum ist dieses Abkommen notwendig?

Grundsätzlich ist es so: Befindet sich ein ziviles Luftfahrzeug im österreichischen be­zie­hungsweise im Schweizer Luftraum und die Überwachungsstelle, die Austro Con­trol, verliert den Funkkontakt zum Flugzeug und kann diesen auch nicht rasch wieder­herstellen, so steht der Verdacht des rechtswidrigen Aufenthalts des Luftfahrzeugs im Raum. Militärische Fliegerkräfte müssen dann zum Einsatz kommen, die eine Kontakt­aufnahme zum verdächtigen Luftfahrzeug durchführen und dieses auch begleiten müssen. In diesem Fall müssen sie aber vor der Grenze abdrehen, da sie bis jetzt nicht in den anderen Luftraum eindringen durften, also die Österreicher nicht in den Schweizer Luftraum und umgekehrt. Das war nicht sehr sinnvoll, da natürlich dadurch dieses Luftfahrzeug, das nicht genau identifiziert worden ist, plötzlich weg ist, bis eben die zuständige Abwehr kommt und dieses Flugzeug in der Luft vielleicht übernehmen kann.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite