Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 86

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Claudia Plakolm zu Wort. – Bitte.


13.17.04

Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die zweifache Mutter Sakineh Ashtiani wurde wegen Ehebruchs von einem iranischen Gericht zum Tod durch Steinigung verurteilt. Davor war sie bereits wegen der angeblichen Beteiligung an der Ermordung ihres Ehemannes zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Saman Naseem war erst 17, als er angeblich an bewaffneten Aktionen gegen den Staat teilgenommen hatte. Er ist ein Angehöriger der kurdischen Minderheit im Iran und wurde 2013 zum Tod verurteilt. Durch Folter wurde er zu einem Geständnis gezwun­gen, vor Gericht wurde dieses gegen ihn verwendet.

Vergangenen Sonntag feierten wir das 100-jährige Bestehen unserer Republik Österreich. 1918 wurde nicht nur die Republik gegründet, sondern auch die Todes­strafe abgeschafft. Das ist in Artikel 85 in unserer Bundesverfassung geregelt.

Vor zwei Wochen, am 10. Oktober, fand der Internationale Tag gegen die Todesstrafe statt. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist das Recht auf Leben fest verankert und absolut nicht vereinbar mit einer Todesstrafe. Mit unserem Antrag entschließen wir uns zu einem konsequenten Auftreten gegen die Todesstrafe, wir stehen für die weltweite Abschaffung dieser.

Laut Amnesty International wenden 142 Staaten die Todesstrafe nicht mehr an, 56 Staaten stehen diesen gegenüber und vollziehen weiterhin Hinrichtungen. Auch wenn mehr als zwei Drittel der Länder keine Todesstrafe praktizieren, so lebt ja nur ein Drittel der Weltbevölkerung in diesen Staaten. Somit lebt, wie der Kollege vorhin schon gesagt hat, mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Staaten, die die Todesstrafe praktizieren. Amnesty International hält aber auch fest, dass jedes Jahr der Kreis derjenigen Staaten größer wird, die auf die Todesstrafe verzichten – zum Glück. So ist dann hoffentlich bald ein Ende dieser grausamen Strafpraxis in Reichweite.

An dieser Stelle möchte ich den vielen NGOs einen herzlichen Dank ausdrücken, die da unermüdlich im Einsatz sind und durch Aktionismus, aber nicht nur durch Aktio­nismus, auf dieses Thema aufmerksam machen. Dadurch waren in der Vergangenheit sehr, sehr viele Fortschritte möglich.

Wir sind gefordert, uns im Zuge von bilateralen Gesprächen und internationaler Zu­sammenarbeit für unsere Menschenrechte zu engagieren und stets auf die aktuelle Situation in den betreffenden Ländern zu achten. Im vorliegenden Antrag fordern wir die Einführung fairer Gerichtsverfahren sowie die Umwandlung von Todesstrafen in Freiheitsstrafen.

Insbesondere – und das ist für mich als junge Abgeordnete sehr wichtig – setzen wir uns für die bedingungslose Einhaltung des Verbots der Todesstrafe für Straftaten, die von Personen unter 18 Jahren begangen worden sind, ein.

Ich bedanke mich für die Zustimmung aller Parteien zu diesem Antrag. Ich denke, wir geben damit ein klares Bekenntnis ab und zeigen das entschlossene Vorgehen aller Abgeordneten und Regierungsmitglieder.

Abschließen möchte ich meine Rede mit einem Zitat von Amnesty International: „Wa­rum töten wir Menschen, die Menschen töten, um den Menschen zu zeigen, dass Töten falsch ist?“ – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.20


 


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