Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 171

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mittel auch durch die Bescheinigung eines Notars oder Wirtschaftsprüfers vorgelegt werden.

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte. (Zuruf von der Galerie. – Ruf bei der FPÖ: Die soll den Mund halten da oben!)


18.06.46

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Als wir den ersten Entwurf der Novelle des UVP-Gesetzes bekommen haben und uns für den Um­weltausschuss vorbereitet haben, haben wir den als positiv eingestuft. Wir wollten auch im Umweltausschuss dieser ursprünglichen Novelle zustimmen. Es kam dann sehr überraschend ein Antrag herein, der im Wesentlichen besagt hat, dass in Zukunft eine Umweltorganisation, die zu solchen UVP-Verfahren mit Parteistellung zugelassen wer­den soll, mindestens hundert Mitglieder umfassen muss, die namentlich der Behörde bekannt gegeben werden.

Jetzt ist die große Frage: Warum ist das so? Ich gehe nachher auch darauf ein, was unsere Einschätzung auf rechtlicher Ebene ist, aber: Was bringt diese Änderung?

Gehen wir einmal ganz konkret die reale Situation durch: Wir haben 57 Umwelt­organi­sationen, die derzeit bei der UVP zugelassen sind. Ich glaube, knapp zehn davon sind allein der Naturschutzbund, weil dieser auf Bundesländerebene organisiert ist. Andere durchaus anerkannte Organisationen wie der WWF, wie Greenpeace, wie der Alpenverein sind ebenfalls solche Organisationen. Es gibt ungefähr 20, die sich einem einzigen Thema verschrieben haben, tatsächlich also für ein Verfahren zugelassen wurden. Diese Organisationen machen normalerweise keine Probleme. Die durch­schnitt­liche UVP-Verfahrensdauer beträgt sieben Monate. (Heiterkeit des Abg. Neubauer.) – Herr Kollege! Nachlesen, sinnerfassend lesen, dann funktioniert es! (Abg. Neubauer: Ich sag Ihnen das dann!)

Die durchschnittliche Verfahrensdauer sind sieben Monate. Es gibt Verfahren, die be­deutend länger dauern, die haben aber eine andere Problematik, nämlich nicht eine Umweltorganisation, die Einsprüche macht, sondern die haben zu wenig Gutachter, müssen zu lange auf den Gutachter warten, haben eine schlechte Projektbegleitung und vieles mehr; übrigens auch zu wenig Gerichte, die entscheiden können. Es gab eine ganze Reihe von sachlichen Gründen, warum dieser Abänderungsantrag nicht funktioniert. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Noll.)

Wenn man jetzt sagt: Na ja, das ist für die Wirtschaft, und der Umwelt schadet es nicht!, oder ähnliches Geschwurbel, dann muss ich Ihnen sagen: Nein, es ist nicht so! Die Umweltorganisationen werden massiv geschädigt. Bis zu zwei Drittel der jetzt ge­rade benannten haben weniger als hundert Mitglieder, weil sie Spendenorganisationen sind, und können künftig an solchen Verfahren nicht mehr teilnehmen. Ich wage zu be­haupten, diese zwei Drittel oder bis zu zwei Drittel haben mehrheitlich einen wesent­lichen Beitrag für die österreichische Umweltpolitik geleistet. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Strasser: Wo ist die demokratische Legitimation?)

Herr Kollege Strasser! Wenn Sie rauskommen wollen, um ein bisschen über die NGOs zu schimpfen: Der Weg ist frei für Sie. Dort (auf einen am Präsidium sitzenden Bediensteten der Parlamentsdirektion weisend) ist die Rednerliste.

Worum es mir geht, ist eine andere Sache: Ist der Wirtschaft damit geholfen? – Der Wirtschaft ist damit ebenfalls nicht geholfen, und zwar aus einem einfachen Grund: Es


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