Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 75

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Ziele, die wir in dieser 15a-Vereinbarung festgelegt haben, deutlich mehr Geld zur Ver­fügung, und dazu muss man den österreichischen Familien und Kindern absolut gratu­lieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Was sind die Ziele, die wir hier formuliert haben? Eines der wichtigsten Ziele ist, dass wir die Stärkung von elementaren Bildungseinrichtungen forcieren wollen, dass wir die Kinder mit ihren individuellen Fähigkeiten und Talenten ganzheitlich fördern wollen und dass vor allem der Übertritt in das Regelschulsystem wesentlich besser gestaltet wer­den soll. Ich glaube, dass wir auch dieses Ziel ganz gezielt und gut erreichen werden.

Das zweite Ziel, nämlich die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wird dadurch gewährleistet, dass ganz klar das Ziel gesetzt ist, ein deutlich bedarfsge­rechteres Angebot zu schaffen.

Beim dritten Ziel ist es so – und das geht fast einher mit dem vierten Ziel –, dass die Verbesserung von Bildungschancen von Kindern eben auch bedingt durch eine ver­stärkte sprachliche Frühförderung erreicht werden soll.

Ich denke, dass es ganz zentral ist, dass unsere Kinder, bevor sie eben in die Schule kommen, entsprechend getestet und dann auch ihren Fähigkeiten entsprechend un­terstützt werden, damit ganz einfach in der Schule ein perfekter Start ins Leben mög­lich ist.

Ich glaube, Frau Minister, dass mit dieser 15a-Vereinbarung wirklich eine gute Basis geschaffen wurde, auf der auch entsprechend weitergearbeitet werden kann, und dass auch in den Ländern, Hand in Hand mit den Ländern wirklich eine gute Basis für die Zukunft unserer Kinder geschaffen worden ist. Ich möchte Ihnen dazu herzlich gratulieren und danken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.53


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.


12.53.08

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die 15a-Vereinbarung isoliert betrachtet, sich nur das, was mein Vorredner, Kollege Sieber, gesagt hat, zum Ziel gesetzt hat, dann kann man einer solchen Vereinbarung zustimmen.

Es ist allerdings deutlich Kritik anzubringen, und um das zu verstehen, ist es wichtig, auch die Geschichte dieser 15a-Vereinbarung zu verstehen. Es gab 2002 auf europäi­scher Ebene die Fixierung der Barcelonaziele. Die Barcelonaziele lauteten, dass 33,3 Pro­zent der unter Dreijährigen und 90 Prozent der unter Sechsjährigen ein Betreuungsan­gebot vor Ort haben sollen, dass es einen entsprechenden Ausbau gibt, um Kinder in diesem Ausmaß zu erreichen. Das Ziel war die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt. Das war das Ziel der Europäischen Union, das war der Inhalt der Barcelonaziele.

2007, also vier Jahre später, hat die damalige österreichische Regierung erstmals die Idee aus 2002 aufgegriffen und, ebenfalls mittels einer 15a-Vereinbarung, genau in diese Richtung gehend den Kindergartenbetreuungsausbau mit Bundesmitteln mitfi­nanziert. Das wurde dann verlängert, und zwar 2011, 2014 und 2017. Man hat immer nur in den Ausbau der Betreuungseinrichtungen investiert, aber nie in den Erhalt.

Experten und Expertinnen haben bereits 2017 gesagt: Es hilft nicht, wenn man einma­lig eine Anschubfinanzierung leistet, man muss in den Erhalt – kleinere Gemeinden können sich den Erhalt nicht leisten, selbst wenn einmalig ein Anschub finanziert wor­den ist – und in die Qualität der Einrichtungen investieren. Das waren die beiden we­sentlichen Kritikpunkte. Man hat es aber 2017, weil genau das aufgrund der sich an-


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