Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 135

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schwerer Vorwurf, der einen Ordnungsruf nach sich ziehen müsste. Herr Präsident, ich bitte Sie, das zu prüfen! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Im Unterschied zu manchen Freiheitlichen und ehemaligen Freiheitlichen, die tatsäch­lich auf der Anklagebank gelandet sind, ist das bei Peter Pilz nicht der Fall und darf da­her auch nicht behauptet werden. (Ruf bei der FPÖ: Das ist zynisch! – Weitere Zwi­schenrufe bei der FPÖ.)

16.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Geschäftsordnungswortmeldung: Herr Ab­geordneter Rosenkranz. – Bitte.


16.11.33

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zu dieser Geschäftsordnungswortmeldung: Ich bitte, bei der Prüfung und Beurteilung dieser Pas­sage im Protokoll das Augenmerk auch auf den tatsächlichen Sachverhalt zu legen, dass Herr Abgeordneter Pilz in der Zeit, in der er gerade dieses bisschen Luft man­gelnder Immunität genossen hat, als er nicht mehr gewählt war beziehungsweise noch nicht angelobt war, eine Gerichtsverhandlung, ich glaube, vor dem Landesgericht Sankt Pölten, hatte, wo er nur aufgrund einer Krankheit nicht auf der Anklagebank Platz genommen hat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Er ist halt ein links­extremer Feigling!)

16.12

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich werde die Sachverhalte entsprechend prüfen, lasse mir die Stenographischen Protokolle bringen und werde mich auch beraten.

Das Wort erhält nun Herr Abgeordneter Noll. – Bitte.


16.12.26

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (JETZT): Herr Präsident! Herr Minister! Erstens: Dan­ke für das freundliche Intro, mit dem Sie die Damen und Herren des Hauses schon da­rauf vorbereitet haben; zweitens: Es wird so arg nicht werden.

Es bedarf keiner advokatorischen Kaskaden, um hier zurechtzurücken, was Sie – der Sie offensichtlich jüngst in die Neigungsgruppe Öffentliches Recht eingetreten sind – versucht haben, dem Hohen Haus weiszumachen. Nein, so, wie Sie sagen, ist es nicht.

Ich sage das mit einer gewissen persönlichen Betroffenheit, weil ich mich sehr gut da­ran erinnern kann, wie wir Anfang der Neunzigerjahre, als über das Sicherheitspolizei­gesetz diskutiert worden ist, mit Minister Löschnak – damals Innenminister – durch die Lande gezogen sind und auf dem Podium heftigst diskutiert und gestritten haben. In­nenminister Löschnak und in weiterer Folge auch Redner bei den Debatten in diesem Haus haben dann erklärt, was denn das Neue an diesem Sicherheitspolizeigesetz ist – denn dass Gefahren abgewehrt und beendet werden, das musste die Polizei doch im­mer schon machen –: Das wirklich Neue ist, dass wir nun der Polizei die Aufgabe über­tragen, präventiv, vorbeugend tätig zu sein.

Deshalb ist es die große Aufgabe der Sicherheitspolizei, nicht nur aktuelle Gefahren abzuwehren und zu beenden, sondern – Sie finden das im Aufgabenkatalog des Si­cherheitspolizeigesetzes – auch vorbeugenden Rechtsgüterschutz zu betreiben.

Wenn Sie also hier relativ weitwendig und langatmig sagen: Was sollen wir denn tun, wenn wir keine Information haben?, dann ist genau das der Vorwurf: dass Sie sich nicht um die Information gekümmert haben. Genau das ist der sicherheitspolitische


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