Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 171

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nen sind aber zeitgleich um 108 Millionen Euro gestiegen. Dementsprechend musste auch der Bund höhere Kosten tragen. Die vom Bund zu tragenden Kosten für die Bun­desbahnbeamtenpensionen stiegen somit von 1,52 Milliarden Euro auf 1,66 Milliarden Euro.

Liebe Kollegen und Kolleginnen! Leider liegt auch das Pensionsantrittsalter bei den Be­diensteten der Bundesbahnen noch immer vier Jahre unter dem Regelpensionsantritts­alter. Dennoch zeigt sich, dass der seit 2012 geltende Frühpensionsstopp, welcher Teil des Maßnahmenpakets Arbeit & Alter ist, Wirkung gezeigt hat, denn immerhin ist das Pensionsantrittsalter von durchschnittlich 52,5 Jahren auf 56 Jahre gestiegen. Die ge­setzten Maßnahmen, um ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger und gesünder in Beschäftigung zu halten, waren also erfolgreich.

Ich denke, Sie alle stimmen mir zu, dass trotz dieses Teilerfolgs nach wie vor eine Ha­rmonisierungslücke besteht, denn das Pensionsrecht der Bediensteten der Österrei­chischen Bundesbahnen ist noch immer nicht jenem der Bundesbeamten angeglichen worden. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Da das Maßnahmenpaket Arbeit & Alter Wir­kung zeigt, befinden wir uns aber auf einem guten Weg. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.51


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr.in Irmgard Griss. – Bitte.


18.51.10

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu zwei Berichten etwas sa­gen, die schon von Herrn Kollegen Gahr und auch gerade von meinem Vorredner er­wähnt wurden, und zwar zum Bericht über das System der Bundesbahnbeamtenpen­sionen und zum Bericht über die Prüfung der Bundesanstalt für Verkehr. Das sind ja zwei Berichte, die auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun haben, und doch ist ihr Ergebnis ganz symptomatisch dafür, wie gering das Verantwortungsbewusstsein bei Leitungsorganen und Amtsträgern in der öffentlichen Verwaltung ausgeprägt ist.

Mein Vorredner hat gerade geschildert, dass fünf von sechs Empfehlungen nicht um­gesetzt wurden und dass das dazu geführt hat, dass sich die möglichen Einsparungen halbiert haben. Das ist im Ausschuss diskutiert worden. Ich habe Herrn Bundesminister Hofer gefragt: Na, was haben Sie jetzt vor? Werden Sie nun das umsetzen, von dem der Rechnungshof sagt, wenn das jetzt gemacht wird, dann sparen wir noch eine halbe Milliarde ein? – Was hat Herr Bundesminister Hofer geantwortet? – Er hat gesagt: Ich will Verwerfungen verhindern und sehe nicht ein, dass ein Bereich herausgegriffen wird.

Das war seine Antwort, und das ist ein ganz grundlegendes Missverständnis. Es geht nämlich nicht darum, die Bundesbahnbeamtenpensionisten gegenüber anderen Beam­tenpensionisten zu benachteiligen, sondern es geht darum, sie gleich zu behandeln (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ) und diese Sondersituation – man könnte es Privilegien oder Besserstellung nennen – zu beseitigen. Es ist natür­lich – das muss man Herrn Bundesminister Hofer ja zugestehen – lustiger, wenn er sa­gen kann: Ich gebe euch etwas dazu!, als wenn er sagen muss: Ich muss euch etwas wegnehmen! – Das aber ist halt die Verantwortung eines Politikers.

Zum zweiten Bericht, dem Bericht über die Bundesanstalt für Verkehr, ist ausführlich geschildert worden, was alles schiefgelaufen ist. Die Aufsicht hat nicht funktioniert. Der Leiter dieser nachgeordneten Dienststelle konnte nach Belieben schalten und walten. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass, wie schon gesagt wurde, Rechnungen be-


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