Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 25

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kon­zerns vereinbar ist, nachdem Interessenkonflikte zwischen Konsumentenschutz und der Treuepflicht eines Aufsichtsratsmitglieds gegenüber dem Unternehmen offen­kundig sind?“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.


Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie dürfen mir glauben, dass es mein größtes Ziel ist, solche Mitarbeiter zu haben, vor allem in dieser Position, eine Generalsekretärin; ich freue mich, dass es eine Frau ist, Sie wissen, es ist die einzige Generalsekretärin. Sie kommt aus der Privatwirtschaft und hätte irgendwelchen Postenschacher sicher nicht notwendig gehabt. Sie ist nämlich Expertin für Prozess­management, und gerade das brauche ich in meinem Ministerium.

Zweitens darf ich darauf hinweisen, dass es kein eigenes Konsumenten­schutzminis­terium gibt, sondern der Konsumentenschutz nur ein Teil meines Ressorts ist.

Und jetzt noch zu Ihrer konkreten Frage: Die Generalsekretärin ist nicht direkt für die Agenden des Konsumentenschutzes, also operativ, zuständig; dafür ist eine eigene Sektion zuständig.

Zur Funktion im Versicherungsunternehmen ist anzumerken, dass die General­sekretärin dort keine Leitungsfunktion innehat, sondern nur ein Kontrollorgan ist. Die Treuepflicht eines Aufsichtsratsmitglieds gegenüber seinem Unternehmen steht dabei nicht im Widerspruch zur Beachtung des Gedankens des Konsumentenschutzes.

Zusätzlich ist anzumerken, dass die Generalsekretärin Aufsichtsrätin des Hauptaktio­närs der VIG ist, der in seiner Funktion als Hauptaktionär die VIG in kulturellen sowie sozialen Belangen unterstützt, aber auf keine wie auch immer geartete Weise im operativen Versicherungsgeschäft tätig ist. Die Funktion einer Generalsekretärin ist somit mit der Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds vereinbar.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.


Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Das kann man auch anders sehen. Meine Zusatzfrage ist: Gibt es im Sozialministerium, zu dessen wesentlichen Bereichen auch der Konsumentenschutz gehört, Richtlinien dafür, welche Nebentätigkeiten mit einer Aufgabe im Ministerium vereinbar sind, und gibt es auch Richtlinien dafür, wie bei möglichen Interessenkonflikten vorgegangen wird?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.


Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Selbstverständlich gibt es so etwas. Nebenbeschäfti­gungen sind auch zu melden, und es gibt ganz klare Compliancerichtlinien. (Abg. Griss: Danke, Frau Ministerin!)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage des Abgeordneten Weidinger. – Bitte.


Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Geschätzte Frau Bundesministerin! Ich möchte beim Bereich Konsumentenschutz bleiben, würde Sie aber um eine Anfrage­beantwortung in einem anderen Bereich bitten, im Bereich der Lebensmittelherkunft und der Auszeichnungspflicht.

Sie haben im Regierungsprogramm festgelegt, dass es zu einer Lebensmittelherkunfts­auszeichnung kommen soll. 85 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten in


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