Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 26

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Österreich wünschen sich das auch, einfach um Bescheid zu wissen, wo die Lebens­mittel herkommen – vor allem dort, wo es sich die Menschen nicht aussuchen können, was auf den Teller kommt, zum Beispiel in Kantinen, in Mensen, in Schulen, in Krankenhäusern oder auch in Kasernen. Auch dort sollte ihnen das Recht eingeräumt werden, zu wissen, wo die Lebensmittel herkommen, um natürlich vor allem regionalen Lebensmitteln den Vorzug geben zu können.

Zu meiner Frage: Gibt es bereits Maßnahmen, um eine einfache, unbürokratische Kennzeichnung zu ermöglichen?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.


Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Eigentlich besteht kein Zusammenhang mit der Hauptfrage. Da aber das Thema für mich auch sehr wichtig ist: Darf ich diese Frage trotzdem beantworten, Herr Präsident?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.


Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Mit der europäischen Verordnung 2018/775, die am 29.5.2018 kundgemacht wurde, erfolgten weitere wichtige Schritte zur Harmonisierung der Herkunftskennzeichnung auf europäischer Ebene.

Noch vor der Veröffentlichung, am 19.4., wurden von meinem Ressort alle beteiligten Stakeholder zu einer Besprechung zum Thema: Herkunftszeichen, quo vadis?, eingeladen. Eine Unterarbeitsgruppe beschäftigt sich mit der Durchführungsverord­nung zur Herkunftskennzeichnung der primären Zutaten. Das zweite Arbeitsteam hat den Auftrag, sich mit Aspekten der Herkunftskennzeichnung zu beschäftigen. Es sollen Lösungsvorschläge für die im Regierungsprogramm festgelegten Punkte betreffend Verbesserung der Herkunftskennzeichnung bei Milch, Fleisch und Eiern in der Gastronomie erarbeitet werden.

Die Arbeitsteams haben am 12. Juli 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Teilnehmer sind natürlich Vertreter des Ressorts von Frau Kollegin Köstinger, meines Ministeriums, der AMA, der Landwirtschaftskammer, der Wirtschaftskammer und der Lebensmittel­auf­sicht, Lebensmittelgutachter, der AK und der Ages.

Zu sagen ist: Ziel muss es sein, eine einfache Kennzeichnungsform zu finden, welche den Konsumenten Sicherheit über die Herkunft gewährleistet, die Belastung der Wirtschaft in Grenzen hält und vor allem kontrollierbar ist. Nur so kann Vertrauen aufgebaut werden.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 10. Anfrage ist jene der Abgeordneten Cox. – Bitte.


Abgeordnete Stephanie Cox, BA (JETZT): Frau Ministerin! Eine Studie der Euro­päischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Platt­form­arbeit zeigt, dass der arbeitsrechtliche Status von Plattformarbeiterinnen und -arbeitern oft unklar ist. Das Niveau des sozialen Schutzes ist relativ niedrig.

Damit komme ich zu meiner Frage:

78/M

„Wie wird in Zukunft die betriebliche Mitbestimmung bei wachsender Individualisierung, Digitalisierung und Flexibilisierung, beispielsweise bei PlattformarbeiterInnen, aus­schauen?“


 


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