Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 173

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ausgebildeter Polizist, ein Exekutivbeamter, diese Maßnahmen durchsetzen soll, wo das nicht notwendig ist.

Kollege Plessl, es gibt keine Polizisten zweiter Klasse. Warum? – Weil diese Grenz­kontrollassistenten auch nicht zur Ausübung von unmittelbarer Befehls- und Zwangs­gewalt ermächtigt sind. (Abg. Plessl: Und warum steht es im Gesetz?) –Unmittelbar – aufpassen! Sie dürfen keine faktische Amtshandlung vornehmen.

Ich erkläre dir das jetzt an einem Beispiel: Nehmen wir an, dieser Grenzkon­troll­assistent kontrolliert einen Reisenden, er sieht, dass die Identität unklar ist, und weitere Erhebungen ergeben dann, dass er eigentlich illegal eingereist ist. Was passiert? – Er ruft die Kollegen der Polizei, und die übernehmen die Amtshandlung. Gleiches würde passieren, wenn einer renitent wird, weil er eben mit einem falschen Pass erwischt wird: Das macht nicht der Assistent, das macht die Polizei. Daran wird nicht gerüttelt und das soll auch weiterhin so sein. (Abg. Plessl: Im Gesetz steht es anders!)

Kollege Plessl, wir haben auch bei der Polizei Verwaltungsbedienstete, nämlich in der Polizeidirektion. Auch da kann man sagen, das alles ist eine hoheitliche Aufgabe, das ist unzulässig. – Nein, so ist es nicht!

Wenn man schon anspricht, was das kostet: Mit Sicherheit ist das günstiger, als einen voll ausgebildeten Polizisten einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte ich mich auch bei Ihnen, Herr Minister, dafür bedanken, dass Sie die Vorschläge der AUF und der Freien Exekutiv Gewerkschaft aufgenommen haben, die konstruktiv waren und die letztlich auch Aufnahme in diese Gesetzesnovelle gefunden haben. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

19.53


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Karl Mahrer. – Bitte.


19.53.44

Abgeordneter Karl Mahrer, BA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuse­herinnen und Zuseher! Ich versuche jetzt noch einmal, Licht ins Dunkel zu bringen, weil ich glaube, dass in der Diskussion vielleicht wirklich das eine oder andere verwechselt worden ist. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Was bedeutet die Novellierung des Grenzkontrollgesetzes in der polizeilichen Praxis, im täglichen Arbeiten? – Eines ist klar: Die 4 100 zusätzlichen Polizistinnen und Polizis­ten setzt unser Innenminister zielgerichtet ein, und das heißt auch, für vollwertige Polizeiarbeit. Hier, bei unserem Spezialthema heute, geht es aber um etwas anderes: Es geht um die Kontrolle der EU-Außengrenzen und ganz besonders unserer Flug­häfen, und es geht, wie auch aus unserem klarstellenden Ergänzungs- und Ent­schließungs­antrag hervorgeht, ausschließlich um den Flughafen Wien-Schwechat.

Wie schaut das dort aus? – Damit man es sich vorstellen kann: Dort versehen seit Jahren in der sogenannten Kontrolllinie 1, das ist ein dafür vorgesehener Raum, schon jetzt Vertragsbedienstete mit Sondervertrag Dienst. Das sind Vertragsbedienstete mit Sondervertrag, die eine sechsmonatige Ausbildung absolviert haben, die ausschließ­lich Grenzkontrolltätigkeiten in administrativer Form umfasst. Darin sind die Kontrolle der Echtheit von Reisepässen oder administrative Maßnahmen zur Identitätsfest­stel­lung von Einreisenden beinhaltet.

Diese Verwaltungstätigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine sehr wert­volle Unterstützung für die Exekutive, wobei aber ausschließlich den voll ausge­bildeten Exekutivbeamten alle klassischen Aufgaben der unmittelbaren Befehls- und


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