brauchen daher eigentlich mehr Ressourcen und, wenn man so will, einen umgedrehten abgestuften Bevölkerungsschlüssel.
Da gibt es einen gewissen Dissens, der nicht leicht aufzulösen ist. Daher hat das Finanzministerium gefragt, ob dieser § 15 des Finanzausgleichsgesetzes noch notwendig ist. Die Antwort der Länder war: Nein! Vermittelt wurde die Antwort durch den Landeshauptmann des Burgenlandes, und man hat diese Sache herausgenommen. Man hat sie auch deswegen herausgenommen – um das gleich hinzuzufügen –, weil die Ressourcenzuteilung, auch eine Ressourcenzuteilung in Abhängigkeit zum sozioökonomischen Status der Eltern, im Bildungsreformgesetz neu geregelt ist. Daher ist § 15 des Finanzausgleichsgesetzes eigentlich gar nicht mehr notwendig.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Da möchte ich nachfragen: Ja, Sie haben, das ist klar, einen Anker im Bildungsreformpaket, der war drinnen. Es wäre aber schon wichtig, dass man den im Finanzausgleichsgesetz auch hat, weil Sie dann viel mehr Handhabe hätten. Ist es wirklich so schwierig oder warum haben Sie so schnell aufgegeben? Man könnte sich ja schon bemühen, die Verhandlungen mit den Ländern zu intensivieren, um eine wirklich faire Verteilung zu schaffen, damit die Schulen – Sie betonen ja auch immer, dass Ihnen das so wichtig ist – die Lehrer bekommen, die sie brauchen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Ja, aber ich muss noch einmal betonen: Beim Finanzausgleichsgesetz sind die Partner die Länder und das BMF; das Ministerium ist es nicht, die einzelnen Ministerien sind es nicht. Ich muss abermals betonen: Ich habe die Handhabe über das Bildungsreformgesetz, und wie im Ausschuss auch schon kundgetan werden wir diese Handhabe nutzen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Salzmann, bitte.
Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Guten Morgen! Herr Minister, der Integrationsbericht von 2016 spricht davon – ich zitiere –: „Nicht zuletzt durch die aktuelle Flüchtlingssituation wurde die Notwendigkeit von ausreichend bedarfsgerechter sozialarbeiterischer Tätigkeit an Schulen im vergangenen Jahr“ sehr evident.
Meine Frage dazu, Herr Minister: Welche Informationen liegen Ihnen über die Schulsozialarbeit in den Bundesländern und deren Finanzierung vor?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Danke schön für die Frage! Schulsozialarbeit und Schulpsychologie sind eine wichtige Angelegenheit. Diese Angelegenheit nimmt auf der einen Seite der Bund wahr, andererseits nehmen sie aber auch die Länder als Schulerhalter beziehungsweise als jene, die die Kompetenz im Bereich der Jugendwohlfahrt wahrzunehmen haben, wahr. Es ist interessant, die Bundesländer reagieren ganz unterschiedlich darauf: Das Burgenland und Wien bringen beispielsweise gar keine Landesmittel in den Bereich der Schulsozialarbeit ein. Die Steiermark finanziert demgegenüber 30 Schulsozialarbeiter, Oberösterreich 40, Niederösterreich 20, Tirol 27, Kärnten zehn und so weiter.
Es gibt da leider unterschiedliche Vorgangsweisen der Länder. Wir sind mit den Ländern im Gespräch und sollten das auch bleiben, um in diesem Bereich zu einer einheitlichen Vorgangsweise zu kommen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Hauser, bitte.
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