Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 51

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger‚ MES, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Gleichstellung von Unionsbürger_innen und britischen Staatsbürger_innen nach dem Brexit

eingebracht im Zuge der Debatte in der 55. Sitzung des Nationalrats über EU-Erklä­rung des Bundeskanzlers gemäß § 74b Abs. 1 lit b der Geschäftsordnung des Natio­nalrates – TOP 1

Gemäß Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinten König­reich sollen die Rechte jener drei Millionen Unionsbürger_innen in Großbritannien und die Rechte der Million Briten, die in Staaten der Europäischen Union residieren, arbei­ten und studieren auch nach dem Austritt Großbritanniens geschützt sein. In Großbri­tannien erhalten die Unionsbürger_innen bei entsprechender Registrierung und Erfül­lung bestimmter Kriterien einen sogenannten "settled status". Nicht völlig geklärt ist allerdings, wer zu diesem Status berechtigt ist. Zusätzlich verlieren sowohl Unionsbür­ger_innen in Großbritannien, als auch Britinnen und Briten in der EU diese Rechte, sobald sie länger als fünf Jahre das Land verlassen. Das Ergebnis der Verhandlungen um die Rechte der Bürgerinnen beider Seiten ist also bis dato Unsicherheit über die Rechtslage, die Bürger_innen nach dem Austritt Großbritanniens zu erwarten haben.

Einer Schlechterstellung von Unionsbürger_innen gegenüber Britinnen und Briten gilt es, mit Rücksicht auf die Lebensentscheidungen der Menschen vor dem Brexit-Refe­rendum, möglichst zu verhindern. Sowohl Unionsbürger, die sich mit bestimmten Er­wartungen an Ihre Rechte vor dem Brexit in Großbritannien niederließen, als auch Bri­tinnen und Briten, die sich in den Staaten der Union ansiedelten, bevor der Austritt Großbritanniens bekannt wurde, sollen nicht die Leidtragenden des Austritts Großbri­tanniens aus der Europäischen Union sein.

NEOS setzen sich für eine gänzliche rechtliche Gleichstellung von in Großbritannien ansässigen Unionsbürger_innen mit den britischen Staatsbürger_innen und in der Eu­ropäischen Union ansässigen Britinnen und Briten mit Unionsbürger_innen der jeweili­gen Staaten ein und sprechen sich gegen ein Ablaufdatum dieser Rechte aus.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien, wird aufgefordert, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass sowohl Unionsbürgerinnen und -bürger, als auch Britinnen und Briten, auch nach dem Brexit weiterhin dieselben Rechte in Großbritannien und in den Staaten der Euro­päischen Union genießen, sofern diese bereits vor dem Austritt dort ansässig waren. Weiters sollen jene Rechte nicht mit einem Ablaufdatum versehen sein."

*****


Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals, Frau Klubvorsitzende. Dieser Entschlie­ßungsantrag ist somit auch ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Steger. – Bitte.

 


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