Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 219

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Ver­fassungsausschusses, seinen Bericht 465 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihn zur Kenntnis nehmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

20.32.3615. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 500/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Peter Wittmann, Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird (467 d.B.)

16. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamenta­rischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parla­mentsmitarbeitergesetz – ParlMG) geändert wird (468 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.33.28

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Vizekanz­ler! Grundsätzlich beschließen wir hier ein Gesetz, in dem es um die Spesenregelung, insbesondere für Abgeordnete, die in den U-Ausschüssen verdienstvolle Arbeit leisten, geht und darum, dass diese Spesenregelung entsprechend adaptiert wird.

Gleichzeitig haben Kanzler und Vizekanzler vor knapp eineinhalb Wochen angekün­digt, dass sie auf einen Teil ihres Gehalts verzichten wollen, der ihnen an und für sich entsprechend der Erhöhung zusteht. Ich sage es Ihnen jetzt ehrlich, Herr Vizekanzler: Wenn Sie auf einen Teil Ihres Gehalts verzichten wollen, so ist mir das recht, das müs­sen Sie selbst entscheiden. Was mir nicht recht ist, ist die Art und Weise, wie Sie wieder mit einem Marketingschmäh, mit einer Doppelseite in der „Kronen Zeitung“, der Bevölkerung dieses kleine Placebo verkauft haben.

Was Sie nämlich mit diesem Verzicht tun, ist, maximal auf knapp 150 000 Euro im Jahr zu verzichten – es ist wahrscheinlich eher noch weniger. Das ist natürlich deswegen einigermaßen spannend, weil Sie ja immer im System sparen wollen, aber ich sage es Ihnen ganz ehrlich: 150 000 Euro im System zu sparen ist ein bisschen wenig!

Was Sie wiederum – wie immer – nicht tun, ist, dass Sie die Parteienförderung ange­hen. Sie wissen, wir haben die höchste Parteienförderung in Europa, wir haben die zweithöchste weltweit, und nächstes Jahr wird es wiederum so sein, dass sich mit der


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