Ich kann allen Besorgnis- und Bewahrungspolitikern nur empfehlen, über den österreichischen Tellerrand hinauszuschauen, damit sie die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes vor allem für unseren Arbeits- und Wirtschaftsstandort erkennen.
Kollege Schellhorn, ich möchte noch eines anmerken. Sie haben gesagt, wir sind die Bauern- und Beamtenpartei oder (Zwischenruf bei den NEOS) -fraktion: Wir haben eine Unternehmerquote von 39 Prozent hier im Haus. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich darf zum Schluss noch folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen
Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. In § 11 Abs. 1 wird der Ausdruck „Abs. 2 bis 9“ durch den Ausdruck „Abs. 2 bis 8“ ersetzt.
2. § 11 Abs. 9 entfällt.
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Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
22.44
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger
Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich (Standort-Entwicklungsgesetz - StEntG) (372 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (469 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. In § 11 Abs. 1 wird der Ausdruck „Abs. 2 bis 9“ durch den Ausdruck „Abs. 2 bis 8“ ersetzt.
2. § 11 Abs. 9 entfällt.
Begründung
Im Hinblick auf die im Rahmen der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (275 d.B.), vorgenommenen inhaltlichen Neuausrichtung hinsichtlich des § 16 Abs. 3 UVP-G 2000, kann der Ausschluss der Anwendbarkeit des § 16 Abs. 3 UVP-G 2000 in seiner alten Fassung unterbleiben. Abs. 9 kann daher entfallen.
Der Verweis auf Abs. 9 in § 11 Abs. 1 ist daher ebenfalls anzupassen.
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