Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 256

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Ich kann allen Besorgnis- und Bewahrungspolitikern nur empfehlen, über den österrei­chischen Tellerrand hinauszuschauen, damit sie die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes vor allem für unseren Arbeits- und Wirtschaftsstandort erkennen.

Kollege Schellhorn, ich möchte noch eines anmerken. Sie haben gesagt, wir sind die Bauern- und Beamtenpartei oder (Zwischenruf bei den NEOS) -fraktion: Wir haben ei­ne Unternehmerquote von 39 Prozent hier im Haus. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich darf zum Schluss noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. In § 11 Abs. 1 wird der Ausdruck „Abs. 2 bis 9“ durch den Ausdruck „Abs. 2 bis 8“ ersetzt.

2. § 11 Abs. 9 entfällt.

*****

Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

22.44

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Entwicklung und Wei­terentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich (Standort-Entwicklungsgesetz - StEntG) (372 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (469 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. In § 11 Abs. 1 wird der Ausdruck „Abs. 2 bis 9“ durch den Ausdruck „Abs. 2 bis 8“ er­setzt.

2. § 11 Abs. 9 entfällt.

Begründung

Im Hinblick auf die im Rahmen der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (275 d.B.), vor­genommenen inhaltlichen Neuausrichtung hinsichtlich des § 16 Abs. 3 UVP-G 2000, kann der Ausschluss der Anwendbarkeit des § 16 Abs. 3 UVP-G 2000 in seiner alten Fassung unterbleiben. Abs. 9 kann daher entfallen.

Der Verweis auf Abs. 9 in § 11 Abs. 1 ist daher ebenfalls anzupassen.

*****


 


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