Standort-Entwicklungsgesetz - StEntG (372 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 132/BNR
mehrstimmig
Beschlossen im Nationalrat 132/BNR, Dafür: V, F, N. Dagegen: S, J

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich (Standort-Entwicklungsgesetz - StEntG)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • standortrelevante Vorhaben, die überregionale und insbesondere in Bezug auf Investitionsvolumen und in Bezug auf Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt besondere Bedeutung aufweisen, können bei der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eingemeldet werden
  • zum jeweiligen Vorhaben können Stellungnahmen von anderen Bundesministerien eingeholt werden
  • die Vorhabensunterlagen samt eingeholten Stellungnahmen werden einem Expertengremium vorgelegt, welches zu jedem einzelnen Vorhaben eine Empfehlung in Bezug auf die Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Österreich abgibt
  • aufbauend auf diesen Empfehlungen des Expertengremiums wird von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen das besondere Interesse der Republik am jeweiligen Vorhaben bestätigt oder verneint
  • die Bundesminister haben bei Vorliegen von Vorhaben jedenfalls zwei Mal im Jahr über das Vorliegen des besonderen Interesses der Republik zu entscheiden
  • die Vorhaben die im besonderen Interesse der Republik liegen werden mit Verordnung kundgemacht
  • die Verordnung ist der Ankerpunkt, an dem für diese Vorhaben besondere verfahrensbeschleunigende Maßnahmen in anderen Materiengesetzen geknüpft werden
  • das Standort-Entwicklungsgesetz soll mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten
Stand: 21.11.2018

Parlamentskorrespondenz

Themen

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
FPÖ
NEOS
Dagegen:
SPÖ
JETZT

Einbringendes Ressort

BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)

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