Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 263

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das IKT-Konsolidierungsgesetz, das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Zustellge­setz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Melde­gesetz 1991, das Passgesetz 1992 und das Personenstandsgesetz 2013 geändert werden (396 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 20.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich darf Frau Abgeordneter Himmelbauer das Wort erteilen. – Bitte.


23.01.17

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt die Namen sehr vieler Gesetze ge­hört, die heute geändert werden. Dahinter steht vor allem ein großartiges Digitalisie­rungsprojekt, ein Projekt, das eine Plattform namens oesterreich.gv.at und die Grund­lage dafür schafft, dass zahlreiche Behördenwege elektronisch abgebildet werden. (Prä­sidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

oesterreich.gv.at, das ab dem kommenden Jahr zur Verfügung stehen soll, ist ein Dienst der öffentlichen Hand, der für Bürgerinnen und Bürger elektronisch Behörden­wege abbilden soll, das heißt, sowohl für die Privatperson als auch für die Unterneh­merinnen und Unternehmer.

Auf einer gemeinsamen Plattform sollen bestehende Dienste, die es ja durchaus auch schon zahlreich gibt, abgebildet werden, durch einen einheitlichen Zugang erreichbar sein und neue Dienste wie beispielsweise ein gemeinsames elektronisches Postfach, um Behördenschriftstücke zu erhalten, hinzukommen. Was man persönlich im Alltag immer wieder brauchen kann, ist das Service, dass einfach unkompliziert das An- und Ummelden seines Wohnsitzes gewährleistet werden kann. Etwas Erfreuliches gerade für Eltern mit einem neugeborenen Kind ist, dass sie elektronisch anmelden können, dass es diesen neuen österreichischen Staatsbürger gibt, und elektronisch auch eine Geburtsurkunde erhalten können.

Das sind die ersten Maßnahmen, die ersten Angebote, die zusätzlich zu den beste­henden Angeboten geschaffen werden. Wie wir auch im Ausschuss gehört haben, schwirren schon zahlreiche weitere Angebote, die in Zukunft auch über die Plattform oesterreich.gv.at erreichbar sein sollen, in den Köpfen der vielen Beteiligten herum. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Was besonders erfreulich an dem gesamten Prozess bis zum heutigen Tag ist, ist, dass vor allem im Fokus steht, den Menschen, die Bürgerinnen und die Bürger, abzu­holen. Es soll nicht die öffentliche Hand sagen, wie man seinen Behördenweg zu ab­solvieren hat, sondern wir wollen die Menschen dort abholen, wo sie sind, der Lebens­realität nahekommen und einen einfachen, unkomplizierten Zugang zu den diversesten Leistungen schaffen.

Wir wissen alle, wie schwer es oft ist, wenn man im Berufsalltag ist, wenn man viel­leicht studieren geht, zur Schule geht oder wenn man einfach nicht ganz so mobil ist, die Öffnungszeiten wahrzunehmen. Somit ist ein 24-Stunden-Service, das von zu Hau­se aus einfach erreichbar ist, auch wirklich etwas, das der Lebensrealität der Men­schen nahekommt.

Das Zweite ist aber natürlich auch die Vernetzung der Behördenwege. Es soll der Mensch nicht von einer Stelle zur anderen pilgern müssen, damit ja überall auch die Daten eingemeldet werden. Das System, das dahintersteckt, soll das machen, die Be­hörden sollen sich vernetzen, die Datenbanken sollen sich vernetzen, damit man mit einer Eingabe das erledigen kann, was man möchte.

 


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