Wir wissen, dass wir anhand der bestehenden Services mit den Ideen, die viele Menschen gemeldet haben, weiterarbeiten und das Angebot natürlich insgesamt entwickeln möchten. Das heißt, wir entwickeln das Angebot, aber genauso auch die Zugänge – zum einen die Benutzerfreundlichkeit. Der Weg dorthin muss unkompliziert erfolgen. Es soll sich der Bürger, die Bürgerin zurechtfinden, ohne große Fachtermini kennen zu müssen. Es soll für den Bürger eine Zeitersparnis sein, es soll eine finanzielle Ersparnis sein und es muss mobil sein – danke, Frau Ministerin, Sie haben auch immer wieder eingebracht, wie wichtig es ist, da auch der Lebensrealität nahezukommen. Es soll mobil gleichermaßen zugänglich sein, sodass man, wenn man unterwegs ist, wenn man beispielsweise im Zug sitzt, wenn man zwischen zwei Terminen ist, im Kaffeehaus sitzt, die Dienstleistung des Staates genauso in Anspruch nehmen kann und nicht nur zu Hause, wo man sich erst wieder am Rechner einloggen muss.
Ich glaube, mit diesem Gesetz und mit allen Begleitmaßnahmen, die für das kommende Jahr angesetzt sind, sind wir auf einem guten Weg, um Österreich digital voranzubringen und hoffentlich auch Österreich zu einem digitalen Herzen in Europa zu machen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
23.06
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Konrad Antoni. – Bitte.
Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Auch wir werden dem Gesetzentwurf, mit dem das E-Government-Gesetz, das IKT-Konsolidierungsgesetz und andere Gesetze geändert werden, heute die Zustimmung geben.
Betreffend die Änderungen im E-Government-Gesetz wird die Möglichkeit geboten – wie wir es von der Kollegin gehört haben –, Amtswege digital zu erledigen. In diesem Rahmen wird auch der Anwendungsbereich der Bürgerkarte erweitert werden. Von den positiven Möglichkeiten der An- und Ummeldung im Zentralen Melderegister bis zu digitalen Erledigungen der Behördenwege bei der Geburt eines Kindes haben wir gehört. Ich möchte auch noch positiv hervorstreichen, dass zum Beispiel beim Ablauf der Gültigkeit eines Reisepasses auch eine zeitgerechte Verständigung per E-Mail erfolgen wird.
Da bin ich jetzt bei einem Punkt, den ich als ganz wichtig erachte: die digitale Erreichbarkeit. Es ist einfach Faktum, dass nicht jeder Mensch in Österreich digital erreichbar ist, nicht nur aus dem Grund, dass es ganz einfach noch weiße Flecken in der Breitbandlandkarte gibt, sondern auch deshalb, weil nicht alle online sind. Wenn wir die demografische Entwicklung vor allem in den ländlichen Regionen betrachten, müssen wir feststellen, dass gerade bei den jungen Menschen Abwanderungstendenzen Richtung Großstädte, Richtung Ballungszentren zu verzeichnen sind. Für die ältere Generation ist es ganz, ganz wichtig, dass die Amtswege – so wie sie es immer gemacht hat – auch in Zukunft persönlich erledigt werden können. Daher, geschätzte Frau Bundesministerin, möchte ich schon einen Appell an Sie richten, dass für alle Menschen in Zukunft auch sichergestellt ist, dass für jeden sein Weg – ob das digital ist oder ob das der persönliche Weg zur Behörde ist – bestehen bleibt.
Für all jene Menschen, die im Erwerbsleben stehen, kann man, denke ich, schon sagen, dass das natürlich eine Erleichterung ist, alleine auch aus der Tatsache heraus, dass ja aufgrund Ihrer Arbeitszeitregelung des 12-Stunden-Arbeitstages die Menschen ohnehin kaum noch Zeit haben, eine Behörde innerhalb der Amtszeiten aufzusuchen.
Abschließend möchte ich noch zu den Kosten kommen. Es ist für mich unschlüssig, ob sich mit dieser Gesetzesänderung die Kosten verringern lassen, denn in der Wirkungsfolgenabschätzung wird beurteilt, dass es mit der Umstellung zu Mehrkosten kommt.
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