Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 265

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Sie, geschätzte Frau Bundesministerin, kommen zu dem Schluss, dass es mit der Ge­setzesänderung zu Verringerungen der Kosten kommt. Es wäre jetzt, glaube ich, für alle interessant, wie diese unterschiedlichen Meinungen zustande kommen.

Grundsätzlich und abschließend darf ich sagen, dass die Grundzüge des Gesetzes zu befürworten sind, da es in der Anwendung durchaus zu Erleichterungen kommt. Es führt in der digitalen Entwicklung auch zu einer Besserstellung. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.09


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Höbart. – Bitte.


23.09.32

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Frau Präsidentin! Welch ein Wunder, dass die Sozialdemokratie da einmal mitgeht! Da könnte man ja fast annehmen, dass Sie etwas von Digitalisierung verstehen, wenn Sie schon nichts von Wirtschaft verste­hen; aber danke jedenfalls auch an die Sozialdemokratie, dass sie da mitgeht. (Zwi­schenruf des Abg. Plessl.) Willkommen in der Welt der Digitalisierung!

Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Legistikpaket mit verschiedenen Geset­zesadaptierungen geht es in erster Linie darum, die rechtliche Grundlage, die recht­liche Basis für den Aufbau von oesterreich.gv.at zu schaffen. Diese Plattform soll ja letztendlich eine umfassende Serviceplattform für die Bürger und die Wirtschaft wer­den, aber es geht natürlich auch um Verwaltungsreformschritte.

Wenn man Verwaltungsprozesse digitalisiert, digitalisieren kann, elektrifizieren kann – da ganz konkret auf Basis des Elak, der letztendlich breit und einheitlich zum Einsatz gebracht werden soll, was auch ein ganz wichtiger Punkt ist, damit die Ministerien nicht alle ihre eigenen Süppchen kochen –, ja, dann kann man durchaus von Verwaltungsre­formschritten sprechen.

Folgende Bürgerservices sollen – es wurde bereits erwähnt – digitalisiert werden: ei­nerseits die An- und Ummeldung unter Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte. Dann soll so etwas wie ein digitaler Babypoint entstehen, nämlich eine Begleitung durch die Schwangerschaft, eine Registrierung des Neugeborenen; da sind Geburtsur­kunde, Staatsbürgerschaft und Familienbeihilfe für verheiratete Eltern anzusprechen. Zu guter Letzt ein dritter, erwähnenswerter Punkt: Auch der Ausbau der elektronischen Zustellung von Dokumenten verschiedener Behörden soll implementiert werden.

Wie gesagt, willkommen in der Welt der digitalisierten Verwaltung, in der Verwaltungs­prozesse elektrifiziert werden, die Bürgern und Unternehmen letztendlich helfen soll, Zeit und Geld zu sparen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Abg. Wöginger: Sehr gut!)

23.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Dr.in Schram­böck zu Wort gemeldet. – Bitte.


23.11.44

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte mich zu dieser Stunde zu diesem Thema sehr kurz halten. Ich möchte Ihnen dafür danken, dass Sie zustimmen, dass wir die Voraussetzungen schaffen, um es für die Bürgerinnen und Bürger leichter zu machen. Gleichzeitig möchte ich Ihnen aber versichern: Die Wahlfreiheit steht im­mer ganz oben. Es muss immer die Freiheit da sein, zu wählen, ob digital oder analog, und das Kundenservice steht auch im Vordergrund. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


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