Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 282

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Begründung

Beim vorliegenden Antrag handelt es sich um technisch notwendige Anpassungen des WKGs aufgrund der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs ergänzt um Forderun­gen der im Wirtschaftskammerparlament vertretenen Fraktionen, die die Anpassung des Wirtschaftskammerwahlrechts betreffen. Im Gegensatz zum im Wirtschaftskam­merparlament beschlossenen Antrag, finden sich hier einzelne Forderungen aller Frak­tionen wieder. Auch in diesem Fall handelt es sich jedoch nicht um eine grundlegende Weiterentwicklung und Demokratisierung des Wirtschaftskammerwahlrechts, sondern lediglich um Konkretisierungen und Vereinfachungen.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.


23.48.03

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Margreiter, wir ha­ben uns im Ausschuss sehr intensiv ausgetauscht. Ich verstehe auch Ihren Eifer dies­bezüglich, es geht ja ein bisschen um die Nachfolge von Christoph Matznetter, man muss sich langsam in Position bringen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Klaus Uwe Feichtinger und Wittmann.) Ich glaube, das ist auch durchaus verständlich.

Ich glaube aber, wir haben in dieser Wirtschaftskammergesetz-Novelle doch einiges erledigt, was wir in Form technischer Änderungen in diesem Wirtschaftskammergesetz brauchen. Wir haben in dieser Phase von keiner Reform, sondern von einer techni­schen Novelle des Wirtschaftskammergesetzes gesprochen, das sich an die Änderun­gen des Bundes-Verfassungsgesetzes, an die Rechtsprechung des Verfassungsge­richtshofes und an die Datenschutz-Grundverordnung anpasst. Das ist für die Wirt­schaftskammerwahl wichtig. Da haben wir eben einige Änderungen durchgeführt, die im Hinblick auf die Lehren aus der Bundespräsidentenwahl 2016, Stichwort Wahlkar­tenkuverts, notwendig sind, und ein paar andere Punkte, die ebenfalls notwendig wa­ren, erledigt.

Ich will jetzt gar nicht auf die einzelnen Punkte eingehen. Ich denke, es hat einen Pro­zess in der Wirtschaftskammer gegeben, der sich über zwei Jahre hingezogen hat, in dem es dann auch im Wirtschaftsparlament eine breite Mehrheit für diese Punkte ge­geben hat. Wir setzen jetzt um, was notwendig ist, und das ist auch gut so.

Ich bringe noch folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 506/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammerge­setz 1998 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (470 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag (506/A) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammerge­setz 1998 geändert wird, wird wie folgt geändert:

1) Nach der Ziffer 1 wird folgende Ziffer 1a eingefügt:

„1 a. In § 20 wird folgender Abs. 3 angeführt:

 


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