Begründung
Beim vorliegenden Antrag handelt es sich um technisch notwendige Anpassungen des WKGs aufgrund der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs ergänzt um Forderungen der im Wirtschaftskammerparlament vertretenen Fraktionen, die die Anpassung des Wirtschaftskammerwahlrechts betreffen. Im Gegensatz zum im Wirtschaftskammerparlament beschlossenen Antrag, finden sich hier einzelne Forderungen aller Fraktionen wieder. Auch in diesem Fall handelt es sich jedoch nicht um eine grundlegende Weiterentwicklung und Demokratisierung des Wirtschaftskammerwahlrechts, sondern lediglich um Konkretisierungen und Vereinfachungen.
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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Margreiter, wir haben uns im Ausschuss sehr intensiv ausgetauscht. Ich verstehe auch Ihren Eifer diesbezüglich, es geht ja ein bisschen um die Nachfolge von Christoph Matznetter, man muss sich langsam in Position bringen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Klaus Uwe Feichtinger und Wittmann.) Ich glaube, das ist auch durchaus verständlich.
Ich glaube aber, wir haben in dieser Wirtschaftskammergesetz-Novelle doch einiges erledigt, was wir in Form technischer Änderungen in diesem Wirtschaftskammergesetz brauchen. Wir haben in dieser Phase von keiner Reform, sondern von einer technischen Novelle des Wirtschaftskammergesetzes gesprochen, das sich an die Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes, an die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und an die Datenschutz-Grundverordnung anpasst. Das ist für die Wirtschaftskammerwahl wichtig. Da haben wir eben einige Änderungen durchgeführt, die im Hinblick auf die Lehren aus der Bundespräsidentenwahl 2016, Stichwort Wahlkartenkuverts, notwendig sind, und ein paar andere Punkte, die ebenfalls notwendig waren, erledigt.
Ich will jetzt gar nicht auf die einzelnen Punkte eingehen. Ich denke, es hat einen Prozess in der Wirtschaftskammer gegeben, der sich über zwei Jahre hingezogen hat, in dem es dann auch im Wirtschaftsparlament eine breite Mehrheit für diese Punkte gegeben hat. Wir setzen jetzt um, was notwendig ist, und das ist auch gut so.
Ich bringe noch folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 506/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (470 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Antrag (506/A) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird, wird wie folgt geändert:
1) Nach der Ziffer 1 wird folgende Ziffer 1a eingefügt:
„1 a. In § 20 wird folgender Abs. 3 angeführt:
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