Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 226

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nahmen zu überlegen, wie es gelingen kann, Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen.

Ein Beispiel dazu: Bisher wird in Österreich leider noch immer nicht ausreichend aner­kannt, wie sehr Kinder darunter leiden, wenn sie wiederholt erleben, wie einem Elternteil – dabei handelt es sich fast immer um die Mutter – Gewalt angetan wird. Der Rechtsschutz für Kinder, die Gewalt gegen nahe Angehörige miterleben, muss drin­gend verbessert werden, und es muss sichergestellt werden, dass die zuständigen Gerichte die bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nutzen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Empfehlungen der ExpertInnen verdienen unsere Anerkennung und sollten im Sinne der betroffenen Frauen und Kinder rasch umgesetzt werden. Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT.)

19.22

19.22.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, den vorliegenden Bericht III-163 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich darf die Damen und Herren, die das tun, um ein Zeichen der Zustimmung er­suchen. – Das ist die Einstimmigkeit.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Schimanek, Krenn, Heinisch-Hosek, Gamon, Cox, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau des Opferschutzes für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder sowie Präventionsmaßnahmen“.

Ich bitte auch diesbezüglich jene Damen und Herren, die dem Antrag die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Einstimmigkeit. (E 51) (Unruhe im Saal.) Ich darf Sie wirklich ersuchen, die wenige Zeit, die uns noch bleibt, einigermaßen durchzuhalten.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gamon, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Information und Prävention vor sexu­alisierter Gewalt und Belästigung“.

Ich bitte die Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, ebenfalls um ein Zeichen der Zustimmung. Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

19.24.1625. Punkt

Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses über den Antrag 318/A der Abgeord­neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundes­verfassungsgesetze, mit denen das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz und das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffent­licher Funktionäre geändert werden (472 d.B.)

19.24.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist dazu niemand gemeldet. – Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

 


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