Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 78

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ter!) – Das war er auch, er war vieles, aber im Konkreten, bei der Umsetzung war er wenig. (Abg. Rosenkranz: Was war der noch alles? Wahnsinn, was der alles war!)

Also: Damals wurde im Linzer Gemeinderat von SPÖ, FPÖ und ÖVP in Form einer Resolution beschlossen, dass an die Bundesregierung herangetragen werden soll, man möge Rechtsabbiegen bei Rot umsetzen. Der Herr Verkehrsminister hat das aber nicht getan.

Es wurde heute schon sehr breit erläutert, welche Vorteile dieses Rechtsabbiegen hätte, nämlich eine Verkehrsertüchtigung, und das führt natürlich zu Diskussionen. Das haben wir bei jener Initiative erlebt, die der Herr Bundesminister gleich zu Beginn seiner Amtszeit gesetzt hat. Es waren mehrere Initiativen, die zur Ertüchtigung der Verkehrsströme geführt haben, ich denke nur an die Freigabe des Pannenstreifens auf der Flughafen-Autobahn, wenn es dort zu Staus kommt, oder an verschiedenste andere Maßnahmen, natürlich auch die 140-km/h-Versuchsstrecke auf der West Auto­bahn.

So wird es auch jetzt mit der Versuchsmaßnahme sein, man schaut sich ein Jahr lang an drei Kreuzungen an, ob das umsetzbar und erfolgreich ist. Man kann das nur be­grüßen. Das unterscheidet uns auch von Ihren Amtsvorgängern und Ihnen im Beson­deren, Herr ehemaliger Verkehrsminister, nämlich dass wir Maßnahmen setzen und nicht verschleppen, von 2014 bis heute verhindern. Das hätten Sie erwähnen können, anstatt populistische Dinge in den Raum zu stellen, die dieser Regierung unter­geschoben werden sollen. Das sind in Wahrheit Versäumnisse aus Ihrer Amtszeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Sehr gut!)

12.35


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Franz Eßl. – Bitte.


12.35.18

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Wir diskutieren heute ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung geändert wird. Es beinhaltet im Wesentlichen zwei Ziele, nämlich die Vereinfachung der Regelungen für den Radfahrverkehr und die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für Versuche bezüglich Rechtsabbiegen bei Rot.

Im Einzelnen geht es darum, dass zum Beispiel in den Begriffsbestimmungen die Rad­fahrerüberfahrt genauer definiert wird, die Kennzeichnung streng geregelt ist. Es ist wichtig, dass es dort, wo Fußgänger und Radfahrer gemeinsam Flächen benützen, wirklich eine gute Kennzeichnung gibt. Ich rufe auch zur Rücksichtnahme auf, denn ab und zu ist es gerade bei Radfahrern so, dass sie die Verkehrsflächen ohne Rücksicht benützen und Fußgänger unter Umständen gefährden. Es ist also wichtig, dass beide gleichberechtigt sind und Rücksicht aufeinander nehmen.

Wir haben von den Vorrednern schon gehört, dass das Reißverschlusssystem auch dann gelten soll, wenn ein Radfahrweg davon betroffen ist, wenn die Verkehrsflüsse ineinanderfließen, wenn ein Fahrstreifen endet. Was den Vorrang betrifft, wird auch klargestellt, wenn sich zwei in dieselbe Richtung bewegen und einer rechts abbiegt, dann behält derjenige, der geradeaus fährt, den Vorrang.

Letztendlich darf ich noch auf das Rechtsabbiegen bei Rot eingehen. Im Gegensatz zu den Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ bin ich der Meinung, es ist überhaupt kein Nachteil damit verbunden, sondern ich sehe da nur Vorteile. Mein Zugang wäre, dass man das sogar flächendeckend machen sollte. Darum bin ich der Meinung, dass der Herr Bundesminister mit seiner Initiative, dass er testweise per Verordnung einige


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