Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 179

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für ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungs-, Gesundheits-, aber natürlich auch im Feuerwehrwesen etwas tun kann. (Ruf bei der ÖVP: Dann ist es kein Ehrenamt mehr! Wenn Sie es bezahlen, ist es kein Ehrenamt mehr!) – Es ist niemals bezahlbar. Wir alle wissen, dass wir diese Leistungen niemals bezahlen könnten, somit wird es immer ein Ehrenamt bleiben. Es geht um eine Unterstützung für diese Menschen, die oft ihr Leben riskieren und ihre Freizeit opfern und von uns dafür eine gewisse Wertschät­zung zurückbekommen könnten; deshalb meine Unterstützung in diese Richtung.

Kollege Hanger, Sie haben den Landesfeuerwehrverband Niederösterreich zitiert, ich möchte hier den Vorschlag des Bundesfeuerwehrverbandes ansprechen, der 2018 an uns Abgeordnete herangetragen worden ist. Der Bundesfeuerwehrverband regt da an, dass jene Unternehmen, die zum Beispiel aktive Feuerwehrleute anstellen, auf der einen Seite eine Unterstützung erhalten, das heißt eine steuerliche Begünstigung für die Anstellung, sich aber auf der anderen Seite dazu verpflichten, diesen Mitarbeitern für Übungen, Übungsstunden, für Einsätze freizugeben. Das ist ein Vorschlag des Bundesfeuerwehrverbandes, den wir ebenfalls ernst nehmen sollten, auch wenn manche Ländermeinungen anders klingen mögen.

Ich glaube, dass die Umsetzung dieses Vorschlags wirklich eine Win-win-win-Situation sein könnte: Die Unternehmen profitieren davon, weil es attraktiv ist, ehrenamtliche Mitarbeiter anzustellen. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter profitieren davon, weil sie nicht in ihrer Familienzeit oder in ihrer Urlaubszeit Einsätze oder Übungen leisten müssen, sondern Dienstfreistellungen bekommen. Ja, und am Ende des Tages profitiert natürlich auch die Bevölkerung, weil gesichert ist, dass diese Einsätze weiterhin ge­leistet werden.

Ein diesbezüglicher Antrag von mir liegt schon seit einiger Zeit im Ausschuss. Ich würde mich freuen, wenn wir diesen positiv erledigen und auch dem Vorschlag des Bundesfeuerwehrverbandes nachkommen könnten. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

18.29

18.29.35


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstat­tung über den Antrag 274/A eine Frist bis 26. Februar 2019 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren Abgeordnete, die sich für diese Fristsetzung aus­sprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

18.29.58Fortsetzung der Tagesordnung


Präsidentin Doris Bures: Damit nehmen wir die Verhandlungen über den Tages­ordnungspunkt 7 wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rauch. – Bitte, Herr Abgeordneter. Die frei­willige Redezeitbeschränkung von 3 Minuten stelle ich für Sie ein.


18.30.20

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Wir kommen wieder zum Tagesordnungspunkt 7, der Abände­rung zum Ökostromgesetz 2012. Worum geht es eigentlich? – Kurz zur Wiederholung: Dieser Nachfolgetarif sichert die Biomasseanlagen, und zwar all diejenigen, deren Förderdauer im Zeitraum 1.1.2017 bis 31.12.2019 abläuft. Insgesamt handelt es sich


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