Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 182

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„8d. In § 49 Abs. 3 Z 1 und Z 2 wird jeweils das Wort „Kostenbegren­zungstat­bestandes“ durch das Wort „Befreiungstatbestandes“ ersetzt.“

„8e. In § 49 Abs. 3 Z 2 entfällt die Wortfolge „20 Euro übersteigende“.“

4. In Z 9 wird in § 57b nach der Wortfolge „Abs. 6“ die Wortfolge „sowie § 49 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 Z 1 und Z 2 samt Überschrift“ eingefügt.“

Begründung

Zu Z 1 und Z 8a, Z 8b, Z 8c, Z 8d und Z 8e (Inhaltsverzeichnis und § 49 Abs. 1 bis Abs. 3):

Seit dem Inkrafttreten des Ökostromgesetzes am 1. Juli 2012 können sich Sozialhilfe- und Pensionsbezieher sowie Studenten und Pflegegeldbezieher, von der Bezahlung der Ökostrompauschale und des Teiles des Ökostromförderbeitrags befreien lassen, der jährlich 20 Euro übersteigt. Voraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen den geltenden Ausgleichszulagenrichtsatz nicht um mehr als 12 % überschreitet. Nun soll es eine vollständige Kostenbefreiung einkommensschwacher Haushalte geben. Diese sollen von dem Aufbringungsmechanismus und damit von den Kosten der Ökostrom­förderung erstmals vollständig befreit werden. Die Kosten von 20 Euro entfallen gänz­lich. Diese Änderung ist eine spürbare Entlastung einkommensschwacher Haushalte und eine wirksame Maßnahme zur Bekämpfung von Energiearmut.

Zu Z 4 (§ 17 Abs. 1a):

Die Vertragslaufzeit für Biomasse-Nachfolgetarife wird durch diesen Abänderungsan­trag auf 36 Monate begrenzt. Grund ist der Beschluss des Ministerrats von 5. Dezem­ber 2018, ein Erneuerbaren Ausbau Gesetz zu erarbeiten, worin neue Regelungen für die Ökostromförderung festgelegt werden sollen. In diesem neuen Gesetz soll es auch Regelungen für bestehende Ökostromanlagen auf Basis von fester Biomasse geben.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläu­tert, er wird gerade verteilt und steht daher mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Dr. Peter Wittmann, Sie gelangen als Nächster zu Wort. Bitte.


18.34.26

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sie hätten das schon ganz vorlesen müs­sen, wenn Sie aus der Presseaussendung der AK zitieren. Es ist nicht so, dass die AK das Gesetz gutgeheißen hat, sondern die Senkung des Ökostrombeitrages für ein­kommensschwache Personen; da werden wir auch zustimmen – wir verlangen eine getrennte Abstimmung darüber –, aber der Rest ist schmafu. (Beifall bei der SPÖ.)

Irgendwie ist es für mich wirklich eine sehr skurrile Situation: Die ÖVP und die NEOS predigen den Markt bis zum Abwinken, gerade wenn ich mir Herrn Loacker anhöre: Markt ist alles, Markt regelt alles, Markt gehört her! – und dann geht man her und fördert 13 Jahre alte (Zwischenruf bei der ÖVP) Biomasseanlagen, die niemals in die Gewinnzone kommen werden und kommen können, die in 13 Jahren keine Möglichkeit gehabt haben, in die Gewinnzone zu kommen oder sich am Markt zu behaupten, weil


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