Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 263

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Scharfling, verbunden mit der Zusammenlegung der Leitung des Bundesamtes und der Leitung des IGF. Die Ökostation Waldviertel wurde in das Institut für Wasserökologie, Fischereibiologie und Seenkunde eingegliedert, wodurch die Zusammenarbeit im Bereich Aquakultur intensiviert werden konnte.

Im Grunde genommen wurden die Anregungen des Rechnungshofes großteils um­gesetzt beziehungsweise befinden sich die Anregungen in Umsetzung. Das ist wiederum ein wunderbares Beispiel für eine harmonische Zusammenarbeit. Wir sind dem Rechnungshof für seine Anregungen sehr dankbar. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

23.31


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Rudolf Plessl zu Wort gemeldet. – Bitte.


23.31.59

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu zwei Berichten des Rechnungshofes Stellung nehmen.

Zu TOP 29, Bericht betreffend Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bereich Grundwasser im Marchfeld, im Weinviertel: Der Rechnungshof hat im November 2017 den Stand der Umsetzung der Rechnungshofempfehlung aus dem Jahr 2015 über­prüft. Er hat nachgesehen, ob die Empfehlungen vom Land Niederösterreich wie auch vom Landwirtschaftsministerium umgesetzt worden sind. Insgesamt wurden vom Landwirtschaftsministerium von den neun Empfehlungen aus dem Jahr 2015 drei vollständig, vier teilweise und zwei nicht umgesetzt. Vom Land Niederösterreich wurden von den sechs Empfehlungen drei vollständig, eine teilweise und zwei nicht umgesetzt.

Leider, meine sehr geehrten Damen und Herren, wurde bisher der möglich raschen Verbesserung des chemischen Zustands des Grundwassers entgegen der Rechnungs­hofempfehlung keine Priorität eingeräumt. Während das Landwirtschaftsministerium in dieser Hinsicht eher verzögernd tätig ist und die Empfehlungen nur teilweise umgesetzt hat – die Überarbeitung des Aktionsprogramms Nitrat 2012 erfolgte verspätet –, ist es das Land Niederösterreich bisher noch immer schuldig geblieben, wirksame Maß­nahmen rasch und konkret umzusetzen. (Abg. Loacker: Ein Wahnsinn ist das!)

Aus den sinnvollen und für die direkt Betroffenen vollkommen nachvollziehbaren Emp­fehlungen des Rechnungshofes zur Verordnung restriktiver Maßnahmen im Falle landwirtschaftlicher Bewirtschaftung, insbesondere bei auswaschungsgefährdeten Flächen in belasteten Gebieten, ist vonseiten des Landwirtschaftsministeriums noch immer keine Maßnahme gesetzt worden. Man ist auf taube Ohren gestoßen. (Zwi­schenruf des Abg. Vogl.)

Auf Basis der Follow-up-Überprüfung ergaben sich folgende neuerlichen Empfeh­lun­gen des Rechnungshofes: Das Landwirtschaftsministerium und das Land Niederöster­reich müssen in diesem Bereich wirksame Maßnahmen besonders rasch umsetzen, um zumindest einen guten chemischen Zustand des Grundwassers im Maßnah­mengebiet im Weinviertel bis 2027 zu erreichen. Bis 2027 werden wir das allerdings nicht erreichen, weil diesbezüglich von der Ministerin und auch ihren Vorgängern sehr langsam und sehr zurückhaltend gehandelt wurde.

Ein weiterer Punkt, der auch angeführt worden ist, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das Landwirtschaftsministerium muss ergänzende Maßnahmen aus der Nitrat­richtlinie endlich verpflichtend ins österreichische Gesetz aufnehmen und einen Leis-


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