Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Schriftliche Anfragen: 3157/J bis 3198/J

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Justizausschuss:

Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019 – ZZRÄG 2019 (560 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gebührenanspruchsge­setz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz und das Bundesverwaltungsge­richtsgesetz geändert werden (561 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (31. StVO-Novelle) (559 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (562 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird (557 d.B.)

Grundsatzgesetz über die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse (Biomasse­förderung-Grundsatzgesetz) (558 d.B.)

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Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um den Punkt 16 der Tagesordnung in Ver­handlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfor­derlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzuse­hen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abge­ordneten zum Nationalrat Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (563 der Beilagen).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für die­sen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ankündigung eines Dringlichen Antrages

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Klub JETZT hat gemäß § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 702/A(E) der Abgeordneten Cox, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Die Jugend ernst nehmen, Klimakatastro­phe verhindern.“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt wer­den.

Fristsetzungsanträge

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 522/A(E) der Abgeordneten Mag. Ge­rald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Halbe-Halbe bei Pensionen: Auto­matisches Pensionssplitting umsetzen“ eine Frist bis 24. April 2019 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren.

Da für die heutige Sitzung bereits die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss daran stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird am Schluss dieser Debatte erfolgen.

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Schließlich darf ich mitteilen, dass die Abgeordneten Haider und Lopatka beantragt haben, dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung über die Regierungs­vorlage 512 der Beilagen betreffend Konsulargesetz eine Frist bis 11. April 2019 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist weiters vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 6 bis 9, 10 und 11 sowie 14 und 15 der Tagesordnung jeweils zusammen­zufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so ange­nommen.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Prä­sidialkonferenz ist eine Tagesblockzeit von 7,5 „Wiener Stunden“ in Aussicht genom­men, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: 139 Minuten für die ÖVP, SPÖ und FPÖ jeweils 124 Minuten, NEOS und JETZT jeweils 41 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Ta­gesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 21 Minuten. Da­rüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Einstimmig ange­nommen.