lungen mit dem Finanzminister konkret eingebracht? Können Sie konkretisieren, wie Sie sich die weiteren Entlastungsschritte für die Klein- und Mittelbetriebe vorstellen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Wir werden im Rahmen der Präsentation der Steuerreform, die sehr bald kommt, das Gesamtpaket präsentieren. Ich möchte dem jetzt nicht vorgreifen. Ein wichtiger Punkt ist jedoch, dass die Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen unterstützt werden. Darauf werden wir ganz besonders achten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Stark, bitte.
Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Frau Ministerin, Sie haben die Rolle und Bedeutung der KMUs ja bereits unterstrichen und arbeiten auch daran, dass die KMUs in Österreich erfolgreich sein können.
Meine Frage: Welche Maßnahmen setzen Sie zur Deregulierung, um für bessere Rahmenbedingungen für die KMUs zu sorgen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Neben der Steuersenkung sind natürlich Deregulierungsmaßnahmen ein wichtiger Punkt, so wie Sie es angesprochen haben. Die Deregulierung ist fast noch wesentlicher für mittelständische Unternehmen, zumindest kriege ich das immer wieder als Feedback, wenn ich mit den Unternehmern und Unternehmerinnen spreche – ich stehe in einem sehr intensiven Austausch mit ihnen.
Hierfür ist es ganz wichtig, auf die mittelständischen Unternehmen zu schauen und darauf zu achten, dass sie zum Beispiel bei Anlagengenehmigungen nicht mehr so stark belastet werden. Wir haben deshalb am 7. Juli 2018 gemeinsam die 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung verabschiedet; damit werden 18 000 Unternehmen entlastet werden und es fallen 1 000 Genehmigungen pro Jahr weg. Wir arbeiten weiter daran, diese auszudehnen, denn es macht wirklich keinen Sinn, dass eine Schneiderin mit einer Nähmaschine eine Anlagengenehmigung braucht. Wir wollen die Kleinen entlasten. Damit sind zum Beispiel auch Frühstückspensionen mit bis zu 30 Betten oder Einzelhandelsunternehmen mit einer Fläche bis zu 600 Quadratmeter gemeint.
Was steht noch an? – Mit Mai 2018 haben wir eine kostenlose öffentliche Abfrage des Gisa, des Gewerbeinformationssystems, ermöglicht. Das ist ein wichtiger Punkt, weil gerade Klein- und Mittelbetriebe immer wieder beklagt haben, dass sie hierfür bezahlen müssen und dass es im Verhältnis zu ihrer Beschäftigung oder ihrer Größe relativ viel kostet. Nun kann man den Auszug kostenlos und ohne Wartezeit digital beantragen.
Wir werden daran noch weiter arbeiten. Ende 2019 erfolgt eine öffentliche Schnittstelle, über die sich Systeme aus der Wirtschaft weiterhin kostenlos an das Gisa anhängen können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zeit, bitte!
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck (fortsetzend): Ein dritter, wichtiger Punkt ist das Once-only-Prinzip, das wir auch umsetzen werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Rossmann, bitte.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Schönen guten Morgen! Die ökonomischen Wirkungen von Senkungen der Körperschaftsteuer sind ja äußerst umstritten.
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