Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 18

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Ich bin daher gegen eine Senkung der Körperschaftsteuer, auch Mitarbeiter der Agen­da Austria sehen das sehr, sehr kritisch.

Meine Frage an Sie in diesem Zusammenhang ist daher: Wäre es nicht sinnvoller, die Unternehmen, insbesondere auch die kleinen Unternehmen, durch eine aufkommens­neutrale Senkung der Lohnnebenkosten zu entlasten, beispielsweise durch eine auf­kommensneutrale ökosoziale Steuerreform?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Herr Rossmann, danke für die Frage. – Wir werden das Thema Lohnne­benkostensenkung auch berücksichtigen. Wir haben immer klar eine Indikation dahin gehend gegeben, dass es nicht nur die KÖSt-Senkung allein sein wird, sondern ein ge­samtes Paket, um kleine Einkommen zu entlasten, um kleine Unternehmen zu entlas­ten, und sicherlich ist die Senkung der Lohnnebenkosten unser gemeinsames Ziel.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 3. Anfrage, jener des Herrn Ab­geordneten Klinger. – Bitte.

09.21.27


Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Guten Morgen, Frau Minister! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Immer wieder mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass in Öster­reich wichtige Projekte mit überregionaler Bedeutung eben auch durch überbordende UVP-Verfahren massiv in die Länge gezogen wurden. Ich erinnere nur an den Linzer Westring oder den Lobautunnel oder zum Beispiel auch an die dritte Piste am Flug­hafen Wien. Der Wirtschaftsausschuss hat in Zusammenarbeit mit der neuen Regie­rung das neue Standort-Entwicklungsgesetz auf den Weg gebracht, das dann auch hier im Parlament beschlossen wurde.

94/M

„Seit Anfang des Jahres 2019 ist das Standort-Entwicklungsgesetz in Kraft. Welche Umsetzungsschritte sind bereits erfolgt?“


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Das Standort-Entwicklungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für Projekte, die von großem öffentlichen Interesse sind. Da gibt es seit Anfang des Jahres die Mög­lichkeit, Anregungen für standortrelevante Vorhaben einzubringen. Hierfür gibt es eine eigene Mailadresse, die eingerichtet worden ist, sodass auch die Einbringung online möglich ist. Weiters gibt es einen eigenen Leitfaden, wie und in welchen Fällen man einbringen kann. Auf der Homepage unseres BMDW ist das auch sehr ausführlich er­klärt.

Daneben wird es auch eine Vorlage für die Einbringung der Anregungen geben, also auch eine entsprechende gesetzliche, also rechtliche Vorlage. Wir haben auch den Standortentwicklungsbeirat eingerichtet: ein sehr wichtiges Instrument, ein Gremium hochkarätiger Fachexperten, das so zusammengesetzt ist, dass es mich und Herrn Mi­nister Hofer sehr gut in unseren Entscheidungen beraten kann, geleitet von Frau Dr. Ul­rike Baumgartner-Gabitzer.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Klinger, bitte.


Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Eben zum Standortentwicklungsbeirat: Welche Projekte kommen für eine Behandlung durch den Standortentwicklungsbeirat im neuen Standort-Entwicklungsgesetz infrage?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


 


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