sagen – ein Bürokratiemonster, wenn man sich anschaut, wie lange eine Unternehmensgründung in Österreich dauert, nämlich 28 Tage. In anderen EU-Staaten, wie beispielsweise in Estland, sind es zwei Tage. Da besteht eine enorme Diskrepanz.
Was sind die konkreten Schritte, die Sie diesbezüglich planen? Bisher ist von dieser Bundesregierung dazu noch sehr wenig gekommen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Sehr konkrete Schritte sind, dass wir zum Beispiel das Digitale Amt eingeführt haben, das den Österreicherinnen und Österreichern eine Million Amtsstunden erspart, und natürlich verbrauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Stunden auch nicht, weil sie nicht auf ein Amt gehen müssen – also diese Flexibilisierung mit dem Digitalen Amt nützt den Unternehmen.
Ein zweites großes Projekt nennt sich Once Only, das heißt, Daten werden nur einmal erfasst. Wir arbeiten konkret an diesem umfassenden IT-, rechtlichen und kulturellen Projekt für Österreich. Aus meiner Sicht ist es wahrscheinlich das wichtigste Projekt, das wir hinsichtlich Deregulierung für mittelständische und alle Unternehmen umsetzen. Das bedeutet, wir wollen nicht, dass jedes Unternehmen immer und immer wieder die gleichen Informationen geben muss, das kostet die Wirtschaft im Jahr 4 Milliarden Euro; Unternehmen müssen 230 Millionen Meldungen pro Jahr machen. Wenn wir es durch ein sehr kluges IT-Projekt, gleichzeitig mit einer Änderung der rechtlichen Lage, schaffen, dass Informationen nur einmal gegeben werden müssen, haben wir gewonnen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich begrüße die Schülerinnen und Schüler der BHAK Wien 10 recht herzlich auf der Galerie. Wir sind gerade bei der Fragestunde mit Ministerin Schramböck, und die Abgeordneten fragen abwechselnd ihre Themen ab. – Herzlich willkommen hier! (Allgemeiner Beifall.)
Die 10. Frage stellt Frau Abgeordnete Cox. – Bitte.
Abgeordnete Stephanie Cox, BA (JETZT): Herr Präsident! Frau Ministerin! Guten Morgen! Sehr spannend, dass Sie gerade das Digitale Amt mit dem Gründen in Verbindung gebracht haben, dass sie das im Zusammenhang mit Unternehmen anführen, denn so wie ich es verstanden habe, wurde das Digitale Amt eingerichtet für Behördengänge rund um die Geburt eines Kindes, man kann seinen Wohnsitz ummelden, man kann Wahlkarten beantragen. Also es gab die Präsentation, und man hat schon Zugriff darauf.
Die Frage, die ich hier stelle, lautet:
„Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung haben Sie eingesetzt, um sicherzustellen, dass das ,digitale Amt‘ für alle Bürgerinnen und Bürger verlässlich zugänglich ist?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Herzlichen Dank für Ihre Frage. – Das Digitale Amt hat auch Punkte, die für Unternehmen sehr interessant sind. Zum Beispiel sind das Unternehmensserviceportal und auch das Rechtsinformationssystem integriert, nämlich als einfache Suchfunktionen, die man dann immer in der Hosentasche mit dabeihaben kann, oder auch der Strafregisterauszug. Es sind also Teile dabei, die für Unternehmen sehr interessant sind.
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