Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Zum einen ist, glaube ich, speziell die Ausrichtung der österreichischen Landwirtschaft ein Erfolgsmodell, das auch auf europäischer Ebene immer wieder gelobt wird. Also wir haben im Vergleich zu anderen EU-Staaten einen viel geringeren Strukturwandel. Bei uns sind es wirklich die bäuerlichen Familienbetriebe, die das Agrarsystem tragen, im Gegensatz zu anderen Ländern, die eigentlich in den letzten Jahrzehnten schon so stark auf Intensivierung gesetzt haben. Ich bin der Meinung, dass hier die Argumente absolut auf unserer Seite sind.
Wir zeigen, dass über diesen Fonds der ländlichen Entwicklung die Gelder wirklich zielgerichtet auch in Agrarumweltleistungen gehen und damit einfach einen Mehrwert für die gesamte europäische Bevölkerung und auch für die österreichische Bevölkerung liefern.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Androsch, bitte.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Bundesminister! Frau Bundesminister, der EU-Rechnungshof hat in einem Sonderbericht festgestellt, dass es gerade für den Tierschutz und die Erhöhung der Tierschutzstandards in Europa wichtig ist, mehr GAP-Fördermittel einzusetzen. Wir von der SPÖ haben in der letzten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses einen entsprechenden Antrag eingebracht, der allerdings vertagt und nicht dem Plenum zugeführt wurde.
Meine Frage an Sie: Welche konkreten Forderungen werden Sie in diese Verhandlungen zur neuen GAP-Periode einbringen, um den europäischen Tierschutz und die Tierschutzstandards allgemein in Europa in Bezug auf die GAP-Förderungen zu heben?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, speziell über den Bereich der ländlichen Entwicklung und da eben speziell über den Bereich der Investitionsförderungen höhere Tierwohlstandards zu fördern und zu unterstützen. Das halte ich für einen absolut wichtigen Punkt. Wir haben da aber auch national durchaus Spielraum. Also die Standards im österreichischen Bundestierschutzgesetz aus dem Jahr 2006 sind um einiges höher, als es beispielsweise die europäischen Tierschutzstandards als solche sind.
Das ist natürlich auch im Wettbewerb ein maßgeblicher Unterschied. Ich spreche da als Beispiel die Besatzdichten in der Geflügelhaltung an. Da sehen wir schon, dass das auch massiven Druck auf unsere bäuerliche Erzeugung ausübt. Wir werden uns auf jeden Fall maßgeblich dafür einsetzen, dass Förderungen im Investitionsbereich stark diesen Fokus der Tierwohlbestimmungen und der Verbesserung des Tierwohles beinhalten werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 2. Anfrage stellt Herr Abgeordneter Feichtinger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Am 29. Jänner 2019 hat die Geschäftsführerin des Umweltbundesamtes anlässlich der Präsentation der Treibhausgasinventur bekannt gegeben, dass die Jahreshöchstmengen gemäß Klimaschutzgesetz im Jahr 2017 erstmals überschritten wurden. Statt 49,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente laut Zielwert wurden in diesem Jahr 51,7 Millionen Tonnen emittiert. Laut § 3 Abs. 2 Klimaschutzgesetz und § 28 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz muss die Ministerin in diesem Fall innerhalb von sechs Monaten beziehungsweise umgehend Sofortmaßnahmen ergreifen, um eine Zielerreichung bis 2020 dennoch sicherzustellen.
Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:
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