Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 212

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Wenn man aber hergeht, die ORF-Reform kritisiert und solche Floskeln in den Raum wirft wie: Weg von der Gebührenfinanzierung hin zur staatlichen Finanzierung!, dann muss ich Ihnen schon sagen, liebe Zuseherinnen und Zuseher, es bleibt das Gleiche, wenn es von der Finanzierung her gleich bleibt. Der Steuerzahler ist der Steuerzahler. Also den Sand in den Augen können Sie sich behalten, auf gut Deutsch! Nur muss man halt dazusagen, dass es dann fast ein Privatsender für politische Spiele wird. Das hat auch der Herr Generaldirektor gesagt: Wenn irgendwelche politischen Parteien hier glauben, sie können dann 200 oder 300 Millionen Euro abzweigen und sagen: ORF, du kommst jetzt mit diesen Gebühren aus!, dann wird das natürlich Auswirkungen auf die Sendungen und vor allem auf unsere Landesstudios haben, auf die eigentlich alle sehr, sehr stolz sind. Also das gebe ich nur zu bedenken.

Zwei Sätze noch zum Transparenzgesetz: Wolfgang Zanger sitzt hier – du hast gesagt, bei diesen 13 Seiten kennt sich keiner aus. Das mag vielleicht in deiner Partei so sein, aber ich kann dir vergewissern, bei uns läuft alles ganz gut ab und es sind alle fähig, diese 13 Seiten ordnungsgemäß auszufüllen und auch entsprechend einzutakten. Das wird die Frau Präsidentin auch bestätigen. (Beifall bei der SPÖ.) Da habt ihr wahr­scheinlich ein bisschen ein Strukturproblem.

Wenn wir vom Transparenzgesetz sprechen, sei es mir auch erlaubt, darauf hinzuwei­sen, dass es doch nicht so sein kann, dass man, wenn man um 6 Millionen Euro über­zieht oder wie die FPÖ um 3,6 Millionen Euro in einem Wahlkampf überzieht, mit mar­ginalen Strafen hinausgeht und dann auf der Straße noch lacht, auf den Rechnungshof zeigt und sagt, dieses Transparenzgesetz sei ein zahnloses Werk.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir haben es in der Hand – das wurde heute schon gesagt –, und dann müssen wir diese Gesetze verschärfen und auch die Strafen entsprechend erhöhen, damit diese Sachen in Zukunft nicht mehr passieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.50


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ames­bauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.50.51

Abgeordneter Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Rechnungshofpräsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Der Rechnungshof überprüfte im Februar und März 2017 im Rahmen einer Follow-up-Überprüfung beim ORF die Umsetzung von insgesamt sieben Empfehlungen – das ha­ben wir schon gehört –, die er bei der vergangenen Gebarungsprüfung betreffend Lan­desstudios des Österreichischen Rundfunks im Jahr 2015 abgegeben hatte. Der ORF setzte von diesen sieben Empfehlungen vier teilweise und drei nicht um, also ist keine einzige Empfehlung zum Zeitpunkt dieser Follow-up-Überprüfung umgesetzt gewesen.

So wurde zum Beispiel die Empfehlung des Rechnungshofes hinsichtlich eines einheit­lichen Eingangsrechnungsablaufs nur teilweise umgesetzt, also der Ablauf der Abwick­lung vom Einlangen einer Eingangsrechnung bis zu deren Zahlung gemeinsam mit der ORF-Zentrale. Das wurde also von vielen Landesstudios nicht gemacht und da wurden Einsparungsmöglichkeiten und mögliche Synergieeffekte nicht genutzt.

Nicht umgesetzt hat der ORF auch die Empfehlung des Rechnungshofes, technische Leiter zu bestellen, die für mehrere Landesstudios zuständig sind. Es sind nach wie vor Tirol und Vorarlberg bundesweit die einzigen Landesstudios, die einen gemeinsamen technischen Leiter haben. Durch diese Nichtumsetzung wurden auch da Synergien lei­der nicht im möglichen Ausmaß genutzt.

 


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