Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 219

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besserung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr beitragen und Unfälle zwischen rechtsabbiegenden LKWs und ungeschützten VerkehrsteilnehmerInnen verhindern.

Bereits im Jahre 2017 wurde im Verkehrsministerium das Testprojekt „Mobil-Eye“ ge­startet, in dem LKWs mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet wurden. In diesem Test war ein Sensor, der ein Warnsignal abgibt, in die LKWs installiert. Dieses Projekt wurde auch durch die Wirtschaftskammer begleitet.

Eine Studie aus dem Jahr 2011, die vom Gesamtverband der Deutschen Versiche­rungs-wirtschaft in Auftrag gegeben wurde, ergab, dass – bezogen auf alle Unfälle zwi­schen LKWs und RadfahrerInnen und FußgängerInnen – fast die Hälfte mit Hilfe eines Abbiegeassistenten vermeidbar gewesen wäre.

Im Rahmen des Sicherheitsgipfels des Verkehrsministeriums am 19. Februar 2019 wurde als Ergebnis eine Optimierung der Straßenverkehrsordnung angekündigt. Kon­kret wurde ausgeführt, dass Gemeinden eine Verordnungsermächtigung für Abbiege­verbote für LKWs an gefährlichen Kreuzungen erhalten sollen und die Bestimmung des § 96 StVO entsprechend novelliert werden soll. Nunmehr liegt die 31. Straßenverkehrs­novelle auf, doch die entsprechende, angekündigte Regelung fehlt gänzlich in dieser Novelle.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Novelle der Straßenverkehrsordnung 1960 vorzulegen, wonach Gemeinden zur Erlas­sung von Abbiegeverboten für Lastkraftwagen ohne Abbiegeassistenzsysteme er­mächtigt werden.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hafenecker. (Abg. Hafenecker schüttelt vernei­nend den Kopf.) – Herr Kollege Hafenecker! Nicht? (Abg. Hafenecker: Nein!) – Dann gehen wir in der Rednerliste weiter. (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ. – Abg. Plessl: Ich glaub’, der war nicht vorbereitet!)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Kollege Walter Bacher. – Bitte.


21.11.23

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzesänderung betreffend Bundesstraßen-Mautgesetz werden wir zustimmen, einerseits aus umweltpolitischer Sicht und ande­rerseits auch aus datenschutzrechtlicher Sicht. Das ist für mich ein wesentlicher Punkt, denn es muss ausgeschlossen sein, dass aus den gesammelten Daten von zeitabhän­giger Maut zum Beispiel Bewegungsprofile erstellt werden können. Die Speicherung von Bilddaten ist in diesem Zusammenhang unzulässig, und die Speicherung der Da­ten erfolgt pseudonymisiert im Sinne des Art. 4 Z 5 der Datenschutz-Grundverordnung.

Um die Möglichkeit allfälliger Rückschlüsse auf das Mobilitätsverhalten von Personen wirksam auszuschließen, erfolgt die Verarbeitung der Daten in einer Form, die keinerlei Rückschlüsse auf den Ort und den Zeitpunkt der Erfassung ermöglicht. Auch die zuläs-


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