Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 222

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Zum zweiten Thema, dem Bundesstraßen-Mautgesetz: Ich glaube, es war wichtig, ein Zeichen zu setzen, dass dekarbonisierte Fahrzeuge auch entlastet werden – im Rah­men der Möglichkeiten, die wir vorgeben –, weil ich auch glaube, dass die Entwicklung, die hier voranschreitet – Brennstoffzellen werden in der Großfertigung günstiger, das Netz an E-Tankstellen wird dichter werden, wir werden auch Wasserstofftankstellen vermehrt anbieten, LNG spielt eine Rolle, wenngleich nicht im Rahmen des gegen­ständlichen Themas –, die geringere Belastung und vor allem der dekarbonisierte Ver­kehr uns in den nächsten Jahren noch weiter beschäftigen werden.

Mautaufsichtsorgane werden neue Möglichkeiten erhalten. Wenn man jetzt jemanden erwischt und sieht, dass diese Person in der Vergangenheit schon einmal Maut geprellt hat oder dass mit diesem Fahrzeug Maut geprellt wurde, so bestehen da neue Mög­lichkeiten für die Mautaufsichtsorgane.

Damit bin ich bei einem Thema, das vorher angesprochen worden ist, nämlich bei der Frage: Wie sieht es mit den Maßnahmen Rechtsabbiegeverbote und Abbiegeassisten­ten aus? – Wir schicken die 32. Novelle der StVO bereits am Montag in Begutachtung. Darin sind diese Maßnahmen vorgesehen, und wir gehen bei den Maßnahmen, bei den Möglichkeiten für die Gemeinden noch über das hinaus, was ursprünglich nach dem Lkw-Gipfel angedacht war. Das heißt, die Gemeinden werden sehr weitreichende Möglichkeiten erhalten, auch über ganze Gebiete hinweg Rechtsabbiegeverbote zu er­lassen. Ich bin fest davon überzeugt, dass das etwas sein wird – neben den Förderun­gen, die wir vorsehen –, das dazu beiträgt, dass die Verkehrssicherheit weiter erhöht wird.

Also bitte um Verständnis! Bereits am Montag geht es mit der Begutachtung los, und wenn der Prozess so gestaltet ist, wie ich mir das wünsche, könnten wir noch vor dem Sommer ein Inkrafttreten des Gesetzes bewerkstelligen. Damit hätten wir die Ziele, die uns allen so wichtig sind, auch gemeinsam erreicht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Erasim. – Bitte. (Abg. Yılmaz: Die erste Frau überhaupt in dieser Debatte! Nur Männer!)


21.22.40

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Werte ZuseherInnen! Ich werde mich in mei­nen Ausführungen mit dem Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung geän­dert wird, beschäftigen und noch einmal kurz zusammenfassen, was dieses Gesetz vorsieht.

Es beinhaltet ja mehrere kleinere Punkte. Es regelt unter anderem die Benutzungs­möglichkeit der Rettungsgasse auch durch Leichenwägen – eine Regelung, die bei ge­nauem Hinsehen auch als sinnvoll betrachtet werden kann und die von uns auch die Zustimmung erhalten würde, wäre sie nicht Teil dieses Gesamtkonvoluts.

Dieses beinhaltet auch die Ausnahme der Pferde des Kollegen Kickl vom verordneten Reitverbot. Da wir diesem Gesamtthema negativ gegenüberstehen, sehen wir das auch in diesem Gesetzestext als nicht unterstützenswert.

In dieser Novelle wird auch der Versuch unternommen, Klein- und Miniroller, die ange­sprochenen E-Scooter, näher zu definieren, Leistungsgrenzen zu definieren und für dieses geänderte Verkehrsgeschehen rechtliche Klarstellungen zu treffen. Der Fokus bei meiner eben getätigten Aussage liegt eher auf dem Wort Versuch, denn Klarheit wurde aus unserer Sicht in diesem Bereich nicht geschaffen. Uns Sozialdemokraten liegt das Thema Verkehrssicherheit besonders am Herzen, doch die eben erwähnten geplanten Regelungen für Scooter erscheinen uns kaum exekutierbar und mit den gan­zen Grenzwerten auch sehr schwierig zu kommunizieren.

 


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