Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 226

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Überwachungskamera gefilmt wurden und zwischenzeitlich auch keine Ersatzmaut gezahlt haben. So bleibt die öffentliche Hand zukünftig nicht mehr auf dem Schaden sitzen. Gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand reduziert, indem Fahrzeugdaten pseu­doanonymisiert gespeichert und Befugnisse von Mautaufsehern erweitert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie wissen, ist fast immer, wenn wir vom Verkehr sprechen, auch der Umweltschutz ein Thema. Deshalb sieht das Regierungs­programm auch vor, die moderne, emissionsarme Mobilität durch Anreize zu fördern. Durch die Änderung des Mautstraßengesetzes erhalten umweltfreundliche Lkw mit ei­nem Elektro- oder Wasserstoffantrieb ab 2020 einen eigenen günstigeren Tarif. Da­durch wird für die Wirtschaft ein Anreiz geschaffen, wieder zusätzlich in den Umwelt­schutz zu investieren.

Auch neue Trends bringen den Bedarf nach neuen Regelungen mit sich. Wer in den letzten Monaten in Wien unterwegs war, hat bestimmt schon bemerkt, dass Gehsteige zunehmend von zurückgelassenen Miet-E-Rollern blockiert werden. Mit derzeit sechs Anbietern in Österreich, welche über 10 000 Vehikel vermieten, erfreuen sich die E-Rol­ler immer größerer Beliebtheit. Leider wird aber die Unfallgefahr häufig unterschätzt.

So gab es innerhalb von drei Monaten allein in Wien 200 E-Roller-Unfälle. Viele E-Rol­ler-Fahrer fahren leider viel zu schnell in die Kreuzungsbereiche ein, oft sind gefährli­che Kopfverletzungen die Folge. Aus Gründen der Sicherheit unterliegen E-Roller da­her zukünftig den gleichen Regelungen wie Fahrräder. E-Roller dürfen nur mehr auf Radfahranlagen benützt werden, Gehsteige und Gehwege sind für diese Gefährte ta­bu. Wie auch für Fahrradfahrer wird für E-Roller-Fahrer eine Alkoholgrenze von 0,8 Pro­mille gelten, und das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung wird zukünftig auch auf Elektrorollern verboten sein. Auch die Ausrüstungsvorschriften für E-Roller werden je­nen von Fahrrädern angepasst.

Damit, meine Damen und Herren, kommt der Gesetzgeber seiner Verpflichtung nach, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer so gut wie möglich zu gewährleisten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lai­mer. – Bitte.


21.37.51

Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Wir behandeln heute mit der 31. StVO-Novelle unter anderem auch die berittene Polizei, ein sogenanntes Steckenpferd des Innenministers, der nur allzu gerne Bilder aus den 1920er- und 1930er-Jahren heraufbeschwören möchte und sie wahrscheinlich schon in einigen Köpfen erzeugt hat. (Zwischenrufe der Abgeordneten Herbert und Hafen­ecker.) Das allgemeine Reitverbot gilt mit dieser Novelle natürlich nicht mehr für Poli­zisten als Reiter von Dienstpferden. Was aber mit dieser Regierung nicht möglich ist, ist eine fortschrittliche Sicherheitspolitik auf Österreichs Straßen.

Somit komme ich auch zur verpflichtenden Einführung eines Abbiegeassistenten für Lkw. Es gab neun Todesopfer im Jahr 2017, jüngst ein neunjähriger Bub in Wien, der von einem Lastwagen im toten Winkel übersehen wurde – ein unsagbares Leid für Fahrer und Opfer, das in Zukunft verhindert werden muss, meine Damen und Herren. Ein toter Winkel beim Abbiegen darf im Jahr 2019 nicht mehr zum Tod von Menschen führen, überhaupt dann, wenn wir davon ausgehen, dass in wenigen Jahren selbstfah­rende Autos unsere Straßen frequentieren.

Während Sie, Herr Minister, den Abbiegeassistenten für Lkw auf die europäische Ebe­ne verlagern und sozusagen aus Österreich ausgegliedert haben – Stichwort Vertrags-


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