Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 227

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verletzungsverfahren –, handelt Ihr Parteifreund und Abgeordneter zum Europäischen Parlament Vilimsky wieder einmal gegen alle Vernunft und stimmt im EU-Parlament gegen den Abbiegeassistenten für Lkw ab 2022. (Abg. Belakowitsch: Das stimmt nicht! Wie oft werden Sie das jetzt noch wiederholen?) Es ist schon schlimm genug, weitere drei Jahre an Sicherheit zu verlieren, und Herr Vilimsky ist gleich a priori dage­gen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die technischen Möglichkeiten eines Abbiegeassistenten sind vorhanden, allein der politische Wille dieser Regierung fehlt, und die FPÖ in Brüssel handelt, wie sie handelt: gegen Sicherheit, gegen die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteil­nehmer, nämlich gegen die Fußgänger und vor allem gegen die Kinder im Straßenver­kehr.

Meine Damen und Herren! Die Sozialdemokratie sagt Ja zum verpflichtenden Abbiege­assistenten für Lkw, um zukünftiges Leid so weit wie möglich zu minimieren und zu vermeiden. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Wenn Österreich international in den Schlagzeilen ist, weil es den Abbiegeassistenten für Lkw einführt, dann wäre das ein positiver Aspekt abseits aller rechtlichen Differenzen und Dissonanzen.

Der Sicherheit Vorrang geben! Den Abbiegeassistenten jetzt! Menschenleben retten! Besser mit Abbiegeassistenten in den internationalen Schlagzeilen zu sein als mit Rat­tengedichten! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Werner Herbert gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.


21.41.02

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollege Laimer hat in seinen Ausführungen gerade angegeben, die berittene Polizei wäre ein Steckenpferd des Innenministers, um die 1920er- und 1930er-Jahre wieder hervorzuru­fen. (Abg. Wittmann: ... Pferd rechts abbiegen!)

Ich darf tatsächlich berichtigen: Die berittene Polizei ist internationaler Polizeistandard in der polizeilichen Arbeit und in vielen Ländern der Welt ein wichtiges und wertvolles Hilfsmittel der Polizei. Ich darf damit die von Kollegen Laimer hervorgerufenen Assozia­tionen zurückweisen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Holt den Heinzl wieder! – Abg. Hafenecker: Holt den Heinzl wieder, ist gescheiter! – Abg. Wittmann: ... ein Pferd biegt rechts ab? – Abg. Hafen­ecker: Überall!)

21.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Singer. – Bitte.


21.41.43

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren! Auch ich möchte die 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung ansprechen, zumindest jene Punkte, die heute noch nicht angesprochen wurden.

Wir haben ja schon sehr ausführlich gehört, wo die E-Scooter künftig fahren dürfen und dass es eine Gleichstellung mit Fahrrädern gibt. Wie gesagt, einige Punkte darf ich noch ergänzen. Für mich ist wichtig, dass für den ländlichen Raum die Möglichkeit ge­schaffen wurde, etwa beim Befahren von Gehsteigen Ausnahmeregelungen zu imple­mentieren, dort, wo es Sinn macht und wo es für die Verkehrssicherheit auch zulässig ist.

Ein paar Punkte noch zu den einheitlichen Mindestanforderungen an die Sicherheits­ausrüstung: Natürlich müssen E-Scooter auch mit einer wirksamen Bremsvorrichtung


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