Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 228

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ausgestattet sein. E-Scooter brauchen auch Rückstrahler oder Rückstrahlfolien, die nach vorne weiß, nach hinten rot und zur Seite gelb wirken. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht ist zusätzlich natürlich auch eine entsprechende Lichtanlage vorzuse­hen, wobei das Licht nach vorne weiß und nach hinten rot zu leuchten hat.

Wichtig ist – und das ist das Ziel dieser StVO-Novelle –, einfach für alle Verkehrsteil­nehmer mehr Sicherheit zu gewährleisten. Aus diesem Grund wurde in dieser Novelle auch festgelegt, dass Kinder unter zwölf Jahren, die nicht im Besitz eines Radfahraus­weises sind, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur noch unter Aufsicht einer Per­son, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, mit Minirollern fahren dürfen; ausgenommen davon sind Wohnstraßen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin froh, dass mit dieser Novelle die Rolle der
E-Scooter im Verkehr klar geregelt wird. Sehr geehrter Herr Bundesminister, danke für die Initiative dafür. Es ist, wie gesagt, ein wichtiger Beitrag für die Verkehrssicherheit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

21.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kumpitsch. – Entschuldigung, zuerst kommt die tatsächliche Berichtigung durch Abgeordneten Jenewein. – Bitte.


21.44.35

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Laimer hat in seinem Redebeitrag gesagt, dass der Abgeordnete Harald Vilimsky gegen den Abbiegeassistenten gestimmt hat. (Abg. Krainer: Nein? – Abg. Witt­mann: Hat er dagegengestimmt?) Ich berichtige tatsächlich: Im zuständigen Aus­schuss im Europäischen Parlament, im Verbraucherausschuss, wo der Abbiegeassis­tent singulär zur Abstimmung gestanden ist, hat der freiheitliche Abgeordnete Mayer selbstverständlich dafür gestimmt.

Im Plenum des Europäischen Parlaments (Abg. Wittmann: Also hat er dagegenge­stimmt!), wo es einen Sammelbericht über verschiedenste Initiativen des Europäischen Parlaments gegeben hat und wo es nicht möglich war, singulär über den Abbiegeas­sistenten abzustimmen, gab es keine Gegenstimme der FPÖ, sondern eine Enthaltung. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

21.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Jetzt gelangt Abgeordneter Kumpitsch zu Wort. – Bitte.


21.45.37

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Zuhörer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Liebe Kolle­gen! Da der Abbiegeassistent Thema war, obwohl er nicht auf der Tagesordnung steht, möchte ich mich jetzt doch der Tagesordnung zuwenden und über die Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes sprechen.

Kollege Pewny hat das Regierungsprogramm schon angesprochen, in dem im Kapitel Verkehr und Infrastruktur die Umsetzung von Maßnahmen für eine moderne und emis­sionsarme Mobilität und im Kapitel Umwelt die Schaffung von Anreizimpulsen für Fahr­zeuge mit emissionsfreien Antriebsarten vorgesehen ist. In der Umsetzung dieses An­liegens wird das Mautgesetz dahin gehend geändert, dass es bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife zu einer Anlastung der Infrastrukturkosten kommt und diese gefördert werden, was konkret bedeutet, dass für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit einem Wasserstoffbrennstoffzellenantrieb eine eigene Tarif-


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