ausgestattet sein. E-Scooter brauchen auch Rückstrahler oder Rückstrahlfolien, die nach vorne weiß, nach hinten rot und zur Seite gelb wirken. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht ist zusätzlich natürlich auch eine entsprechende Lichtanlage vorzusehen, wobei das Licht nach vorne weiß und nach hinten rot zu leuchten hat.
Wichtig ist – und das ist das Ziel dieser StVO-Novelle –, einfach für alle Verkehrsteilnehmer mehr Sicherheit zu gewährleisten. Aus diesem Grund wurde in dieser Novelle auch festgelegt, dass Kinder unter zwölf Jahren, die nicht im Besitz eines Radfahrausweises sind, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur noch unter Aufsicht einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, mit Minirollern fahren dürfen; ausgenommen davon sind Wohnstraßen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich
bin froh, dass mit dieser Novelle die Rolle der
E-Scooter im Verkehr klar geregelt wird. Sehr geehrter Herr Bundesminister,
danke für die Initiative dafür. Es ist, wie gesagt, ein wichtiger
Beitrag für die Verkehrssicherheit. – Danke. (Beifall bei
der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
21.44
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kumpitsch. – Entschuldigung, zuerst kommt die tatsächliche Berichtigung durch Abgeordneten Jenewein. – Bitte.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Laimer hat in seinem Redebeitrag gesagt, dass der Abgeordnete Harald Vilimsky gegen den Abbiegeassistenten gestimmt hat. (Abg. Krainer: Nein? – Abg. Wittmann: Hat er dagegengestimmt?) Ich berichtige tatsächlich: Im zuständigen Ausschuss im Europäischen Parlament, im Verbraucherausschuss, wo der Abbiegeassistent singulär zur Abstimmung gestanden ist, hat der freiheitliche Abgeordnete Mayer selbstverständlich dafür gestimmt.
Im Plenum des Europäischen Parlaments (Abg. Wittmann: Also hat er dagegengestimmt!), wo es einen Sammelbericht über verschiedenste Initiativen des Europäischen Parlaments gegeben hat und wo es nicht möglich war, singulär über den Abbiegeassistenten abzustimmen, gab es keine Gegenstimme der FPÖ, sondern eine Enthaltung. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
21.45
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Jetzt gelangt Abgeordneter Kumpitsch zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Zuhörer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Liebe Kollegen! Da der Abbiegeassistent Thema war, obwohl er nicht auf der Tagesordnung steht, möchte ich mich jetzt doch der Tagesordnung zuwenden und über die Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes sprechen.
Kollege Pewny hat das Regierungsprogramm schon angesprochen, in dem im Kapitel Verkehr und Infrastruktur die Umsetzung von Maßnahmen für eine moderne und emissionsarme Mobilität und im Kapitel Umwelt die Schaffung von Anreizimpulsen für Fahrzeuge mit emissionsfreien Antriebsarten vorgesehen ist. In der Umsetzung dieses Anliegens wird das Mautgesetz dahin gehend geändert, dass es bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife zu einer Anlastung der Infrastrukturkosten kommt und diese gefördert werden, was konkret bedeutet, dass für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit einem Wasserstoffbrennstoffzellenantrieb eine eigene Tarif-
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