darum geht es auch in dieser Gesetzesnovelle. Neben ihrer fachlichen Ausbildung im technischen Bereich ist es für Patentanwälte ganz wichtig, auch komplexe juristische Sachverhalte zu interpretieren. Wir regeln daher, dass es in Zukunft eben notwendig ist, neben einer naturwissenschaftlichen Ausbildung auch ein rechtswissenschaftliches Studium zu absolvieren, um für die Patentanwaltsprüfung zugelassen zu werden. Neben 210 ECTS-Punkten im technischen Bereich wird es in Zukunft notwendig sein, 60 ECTS-Punkte im juristischen Bereich zu absolvieren. Damit werden wir es auch ermöglichen, dass in Zukunft unsere Patentanwälte vor dem europäischen Patentgericht vertreten dürfen. Das ist, glaube ich, essenziell, denn immer mehr Patente werden auch europäisch und international angemeldet.
Einen Punkt, den ich nicht außer Acht lassen möchte, da es ein wesentlicher Punkt auf dem Weg zur Entbürokratisierung ist, ist jener, dass es in Zukunft auch eine Verwaltungsaufwandsreduktion geben soll.
Meine Damen und Herren! Unser Ziel muss es sein, Österreich in Europa immer stärker in seiner Kernkompetenz als verlässlichen und attraktiven Technologiestandort zu positionieren und vor allem auch zu vermarkten. Wir müssen nicht nur die bestehenden Innovationstätigkeiten verstärken, sondern wir müssen auch neue ins Land holen und Forschungsstandorte hier lukrieren. Österreich soll zum Technologiemagneten mit internationaler Strahlkraft werden – auch das ist Teil meines Traumes –, und ein exzellentes Patentsystem mit gut ausgebildeten Patentanwälten ist dafür eine wichtige Stellschraube, an der wir, glaube ich, heute sehr erfolgreich gedreht haben. Nun freue ich mich auf die Erarbeitung einer hoffentlich erfolgreichen FTI-Strategie. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
22.10
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hammerschmid. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir alle beschwören hier an dieser Stelle im Hohen Haus immer wieder den Ausbau und die Verteidigung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, und wir alle sind uns, glaube ich, darin einig, dass die Verteidigung und der Ausbau unserer Wettbewerbsfähigkeit ganz, ganz stark über Wissenschaft, über Forschung und Entwicklung passieren müssen, denn genau diese Bereiche sind es, die die Innovationsmotoren für unsere Wirtschaft und für unsere Gesellschaft sind. Dies untermauert eindrücklich auch die FTI-Strategie, und ich gehe davon aus, dass die neue das auch tun wird und dass man wieder alles daransetzen wird, dass wir zu den Innovationstreibern, den Innovationsleadern und Frontrunnern international wirklich aufschließen.
Forschung, Entwicklung und Wissenschaft sind naturgemäß Kernbereiche, die auch im Universitätsgesetz und im Hochschulgesetz gesetzlich verankert sind und die an diesen Instituten stattfinden, aber Forschung, Entwicklung und Wissenschaft sind auch Bereiche, die im Unternehmerischen ganz, ganz essenziell sind. Innovation – wir haben es heute auch schon gehört – definiert sich über Erfolg am Markt und ist für Unternehmen ganz, ganz zentral, um überleben zu können, und da braucht es Forschung und Entwicklung.
Die Wettbewerbsfähigkeit im technologisch-naturwissenschaftlichen Bereich, aber auch in der Kreativwirtschaft darf man auf gar keinen Fall vergessen, und diese Wettbewerbsfähigkeit sichert man über den Schutz geistigen Eigentums, über Patente, über Gebrauchsmuster, über Marken, über Copyrights und vieles mehr.
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