tischer Praxis kommen wirklich 60 ECTS-Punkte juridisches Studium zu einem technischen Studium, und in der Praxis erfolgt eine entsprechende Kürzung, weil wir ja das Studium der Rechtswissenschaften dabeihaben.
Was ist aber dann doch noch wichtig? Das möchte ich ganz besonders hervorstreichen: die Prüfung. Wenn ich mir eine Ausarbeitung des Patentamts ansehe, die freundlicherweise vom Ministerium zur Verfügung gestellt wurde, und da sehe, dass in etwa die Hälfte der Absolventen die Prüfung nicht bestanden hat, dann wird klar: Den Beruf des Patentanwaltes zu ergreifen ist keine „Kleinigkeit“ – unter Anführungszeichen –, wie ein technisches Studium schon per se keine Kleinigkeit ist.
Das ist eine sehr, sehr besondere, wichtige und schwierige Angelegenheit, und da wollen wir unsere Betriebe unterstützen. Wir wollen dafür sorgen, dass das Patentwesen auch wirklich gut angewendet wird. Meine Vorrednerin hat schon erwähnt, wie. Nicht nur für Start-ups, sondern auch für andere Firmen gilt: Man patentiert eine Erneuerung, aber man muss nicht patentieren. Es gibt auch die Möglichkeit der bloßen Publikation, um dem Konkurrenten nicht eine Gegenanmeldung zu ermöglichen, um ihm diese zu verwehren. Es gibt die Möglichkeit der Schattenpatente, der Umgehungen, der Nichtpatentanmeldung der eigentlichen Erfindung, aber das Abdecken des Innovationsbereichs rund um diese Innovation mit Patenten, die dann de facto von der Firma nicht genützt werden.
Ein guter Patentanwalt kann da seinen Klienten unterstützen, ein schlechter wird es eher nicht können. Ich hoffe, mit diesem Gesetz wird es für viele leichter. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
22.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Hofer. – Bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich ist ein Land der Forschung, der Entwicklung. Wir haben steigende Forschungsinvestitionen zu vermerken – Gott sei Dank, das wird in Zukunft noch mehr werden –, aber es geht darum, das, was in der Forschung und in der Entwicklung an Ergebnissen vorliegt, auch in die Wirtschaft und dann auch in das tägliche Leben zu bringen, und dazu brauchen wir einen guten Patentschutz.
Wir haben bereits gehört, wie schwierig es ist, Patentanwalt zu werden, die Prüfung zu bestehen. Zwei Bereiche sind von besonderer Bedeutung: Der erste Bereich ist das Patentamt – wobei der Begriff Amt für das Patentamt eigentlich nicht sehr passend ist; ich kann nur sagen, besuchen Sie das Patentamt, das ist eine hochmoderne, innovative Einrichtung mit einer Präsidentin, die über alle Parteigrenzen hinweg größtes Ansehen und größte Anerkennung genießt, die wirklich tolle Arbeit leistet –, und der zweite Bereich ist das Wirken der Patentanwälte.
Kernstück der Novelle ist das Vorhaben, die hohen Ausbildungsstandards im internationalen Vergleich zu erfüllen, das heißt, auch den rechtlichen Bereich mitabzudecken. Das ist notwendig, wenn wir in diesem Vergleich bestehen wollen. Wir haben darauf geachtet, dass die Gesamtzeit nicht noch weiter erhöht wird, indem im Bereich der vorberuflichen Ausbildung keine zusätzlichen Hürden gelegt worden sind und die Praxiszeiten auch verkürzt worden sind. Wir haben ebenso vorgesehen, dass auch Teile, die an Fachhochschulen absolviert worden sind, mitberücksichtigt werden können.
Insgesamt glaube ich – und das sieht man auch an der von den Vorrednerinnen und Vorrednern bekundeten Zustimmung –, dass wir auf einem sehr, sehr guten Weg sind.
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