Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 235

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Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag 80/A der Abgeordneten Noll, Kolleginnen und Kollegen – ich warte, bis alle Damen und Herren sitzen – betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren geändert wird.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehr­heit. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Diszipli­narstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter und die Jurisdiktionsnorm geändert werden, samt Titel und Eingang in 633 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Damit kommen wir zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dafür sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

19.17.1721. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 924/A der Abgeordneten Dr. Irm­gard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Juni 1978 über das internationale Privatrecht (IPR-Gesetz) geändert wird (659 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Moser. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.17.42

Abgeordneter Dr. Josef Moser (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich mich einleitend bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizministeriums be­danke, die hervorragende Vorarbeit geleistet haben und unter anderen auch dazu beigetragen haben, dass diese Punkte heute, also noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss gebracht werden können.

Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass sich gerade die Bediensteten des Justizministeriums enorm dafür eingesetzt haben, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, und dass sie auch gegen Diskriminierungen, egal welcher Art, aufgetreten sind. Ge­rade der Antrag von Frau Abgeordneter Griss, der unter diesem Tagesordnungspunkt behandelt wird, geht in die Richtung, eine Diskriminierung im internationalen Privat­recht, die gegeben ist, zu beseitigen.

Ausgangspunkt dafür ist natürlich auch das VfGH-Erkenntnis aus dem Jahr 2017, in dem festgehalten ist, dass die zwingende Voraussetzung der Verschiedengeschlecht-


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