Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 198

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Wer nimmt den zur Kenntnis? – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Tagesordnungspunkt 10: Verfassungsausschuss; der Bericht 668 der Beilagen steht zur Kenntnisnahme.

Wiederum die Mehrheit.

Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Verfassungsausschusses; Bericht 669 der Beilagen.

Zur Kenntnis genommen mit Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Verfas­sungsausschusses, seinen Bericht 670 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Das ist mit Mehrheit angenommen.

Tagesordnungspunkt 13: ebenfalls ein Verfassungsausschussantrag, nämlich seinen Bericht 671 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Ebenso der Tagesordnungspunkt 15: Der Verfassungsausschuss möchte seinen Bericht - - (Rufe: Tagesordnungspunkt 14!)

Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 673 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist dafür? – Das ist die Mehrheit.

Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 674 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Das ist die Mehrheit.

17.02.4624. Punkt

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Minister­kabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur (386 d.B.)

25. Punkt

Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (510 d.B.)

26. Punkt

Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930; Empfehlung (Nr. 203) betreffend ergänzende Maßnahmen zur effektiven Beseitigung von Zwangsarbeit (564 d.B.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den Punkten 24 bis 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Hinsichtlich dieser Regierungsvorlagen wurde dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung jeweils eine Frist bis zum 2. Juli gegeben.

Ich darf nun den Herrn Außenminister herzlich begrüßen.

 


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